Was passiert wenn das Auto gestohlen wird?
Wird dein Auto innerhalb der vier Wochen nicht wiedergefunden, muss die Kaskoversicherung den Schaden übernehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Autodiebstahl nicht. Normalerweise erstattet dir die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei Neuwagen wird der volle Preis gezahlt.
Wie melde ich ein gestohlenes Fahrzeug ab?
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt Für die Abmeldung des gestohlenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief und -schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und ggf. eine Vollmacht.
Wie zahlt die Versicherung den Wert des Autos aus?
Ist das Auto beschädigt und die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Autos, dann zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert aus. Der Restwert des beschädigten Autos wird dabei vom Versicherer abgezogen. Die Versicherung kann die Zahlung allerdings auch aufgrund von grober Fahrlässigkeit verweigern.
Ist das Auto nicht abgeschlossen und hat die Versicherung einen Diebstahl begünstigt?
Wurde das Auto nicht abgeschlossen, hat der Fahrzeughalter einen Diebstahl begünstigt und die Versicherung hat das Recht, die Leistung zu verweigern. Noch düsterer sieht die Situation aus, wenn Sie gar den Autoschlüssel haben stecken lassen.
Wie ersetzt die Versicherung den Autodiebstahl?
Die Versicherung ersetzt dabei je nach Alter des Fahrzeuges den Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Generell müssen sich Versicherungsnehmer bei einem Autodiebstahl die Frage stellen, ob ihnen der Wiederbeschaffungswert des Autos ausgezahlt wird oder sie eine Neupreisentschädigung zu erhalten haben.
Wie kann die Versicherung das Fahrzeug wiederbekommen?
Die Versicherung kann als neuer Besitzer frei über das gestohlene und wiedergefundene Fahrzeug verfügen. Wenn du es wiederbekommen möchtest, muss deine Versicherung dir das Auto wie ein Händler wiederverkaufen. Bleibt das Fahrzeug auch nach den vier Wochen verschwunden, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung.