Inhaltsverzeichnis
Was passiert mit Eigentum bei Zwangsräumung?
Bei der Räumung durch den Gerichtsvollzieher ist der Vermieter in den Besitz von Sachen des Mieters/Schuldners gekommen, an denen der Vermieter ein Vermieterpfandrecht hat geltend machen können, aber auch an Sachen, an denen kein Pfandrecht besteht. Diese darf der Gläubiger/Vermieter unverzüglich vernichten.
Wohin geht man nach Zwangsräumung?
Was passiert mit den Sachen des Mieters? Nach der Zwangsräumung werden die Möbel des Mieters eingelagert, beispielsweise bei einem Spediteur oder auf einer Lagerfläche. Müll wird aussortiert und entsorgt. Nun wird dem Mieter eine Frist von zwei Monaten gewährt, um seine Möbel wieder abzuholen.
Kann der Vermieter die Mietsache nicht zurückfordern?
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Warum muss ein Vermieter sein Eigentum zurück erkämpfen?
So manch ein Vermieter muss sich sein Eigentum durch den Prozess einer Zwangsräumung zurück erkämpfen, denn nicht immer verläuft die Beendigung eines Mietverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis. Doch was tun, wenn die Wohnung voll von zurückgelassenen Möbeln und persönlichen Gegenständen ist?
Wie entsorgt der Vermieter das Eigentum des Mieters?
Zerstört oder entsorgt der Vermieter Eigentum des ehemaligen Mieters, so kann er ggfs dafür in Regress genommen werden und muss Schadensersatz leisten. Ist das Mietverhältnis beendet, so muss der Mieter die Wohnung räumen, dass in der Regel, er hat die Wohnung so zu verlassen, wie er sie bei Antritt seines Miete vorgefunden hat.
Was darf der Vermieter nach dem Auszug des Vermieters tun?
Nach dem Auszug des Mieters darf der Vermieter Gegenstände, die in der Wohnung oder in Nebenräumen verblieben sind, jedoch auch nicht einfach vernichten oder wegwerfen. Er sei grundsätzlich verpflichtet, die Sachen aufzubewahren, so Experten des Mietervereins Hamburg.