Inhaltsverzeichnis
Was passiert bei der ersten Lesung?
Die erste Lesung dient einer Debatte über die politische Bedeutung des Gesetzesvorhabens und seiner Ziele. Anschließend wird die Vorlage zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen, in denen eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf stattfindet.
Was ist die ausschussberatung?
Die Ausschussberatung ist der Kern des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Hier erfolgt die detaillierte fachliche Bearbeitung und politische Feinabstimmung der Vorlage.
Wo werden die Gesetzentwürfe beraten?
In der Regel durchlaufen Gesetzentwürfe im Plenum des Bundestages drei Beratungen – die so genannten Lesungen. In der ersten Lesung findet eine Aussprache statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.
Was können die Abgeordneten bei der zweiten Lesung beantragen?
Die Fassung des Gesetzentwurfs, die der federführende Ausschuss vorlegt, wird dann im Plenum in der zweiten Lesung beraten. Jeder Abgeordnete kann in diesem Stadium der Beratungen weitere Änderungsanträge stellen.
Was ist eine Aussprache im Bundestag?
Nach der Legaldefinition handelt es sich dabei um eine „Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in Kurzbeiträgen von fünf Minuten“. Die Aktuelle Stunde kann von einer Fraktion bzw. von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages verlangt werden.
Wie ist der Weg bis eine Initiative zum Gesetz wird?
Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus „der Mitte des Bundestages“ (Art. 76 Abs. 1 GG i.V.m § 76 GOBT) ausgehen. In letzterem Fall müssen eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages den Vorschlag unterstützen (§ 76 GOBT).
Wo beraten Fachleute aller Fraktionen?
Den Ausschuss selbst kann man sich wie eine Art Mini-Parlament vorstellen. Hier sitzen Vertreter aller Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag.
https://www.youtube.com/watch?v=p5FqqqZLRlo