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Was mussen sie beachten vor dem Beratungsgesprach?

Was müssen sie beachten vor dem Beratungsgespräch?

Zu der Beratung, die Sie erhalten, muss die beratende Person ein Protokoll anfertigen, welches Sie unterschreiben müssen. Lassen Sie sich davon immer eine Kopie geben. Falls sich während der Wochen und Monate vor dem Beratungsgespräch für Sie Fragen ergeben, schreiben Sie diese auf und scheuen Sie sich nicht, sie zu stellen.

Welche Beratungsstellen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt unterschiedliche Institutionen und Personen, die infrage kommen, die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durchzuführen: Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz – diese müssen von den Landesverbänden der Pflegekassen für die Beratung zugelassen sein.

Warum sollten Beratungsgespräche vorbeugend geführt werden?

Die Beratungsgespräche sollen vorbeugend geführt werden, um Defizite rechtzeitig zu erkennen, sie auszugleichen oder notfalls deren Beseitigung in die Wege zu leiten. Daher arbeiten die Beratungspersonen und Institutionen mit den Pflegekassen und verschiedenen anderen Behörden zusammen.

Wann muss ein Beratungsgespräch nachgewiesen werden?

Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss ein Beratungsgespräch immer im Kalenderhalbjahr nach der Erteilung des Bescheids zum Pflegegrad nachgewiesen werden. Bei den Pflegegraden 4 und 5 immer im Kalendervierteljahr nach der Erteilung des Bescheids.

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Was ist die Verpflichtung zu Beratungsgesprächen?

Die Verpflichtung zu Beratungsgesprächen hat letztlich das Ziel, die pflegebedürftigen Menschen zu schützen, und pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Qualität der Pflege, die Sie Ihrem Angehörigen zuteil werden lassen oder selbst erfahren, soll gesichert sein.

Welche Grundsätze sollten sie in der pflegerischen Beratung beachten?

In der Beratung sollten vier Grundsätze immer Beachtung finden: Die pflegerische Beratung hat mit der Entwicklung der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege und den festgelegten Qualitätsniveaus der Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen (vgl.