Was muss in einer Vertragskündigung stehen?
Welche Form muss ein Kündigungsschreiben haben?
- Ihr Name mit Anschrift und Datum.
- Name und Adresse Ihres Arbeitgebers.
- Betreffzeile mit Hinweis auf Kündigung.
- Ansprache des Empfängers (falls unbekannt, wählen Sie „Sehr geehrte Damen und Herren“)
- Ausformulierung Ihrer Kündigung mit Kündigungszeitpunkt.
Wie sieht eine gute Kündigung aus?
Das Arbeitsrecht sieht für eine Kündigung immer die Schriftform vor (§623 BGB). Eine E-Mail oder ein Fax genügen hier nicht. 2. Eine Kündigung muss immer persönlich unterschrieben werden (nicht eingescannt).
Was ist gut für ein Kündigungsschreiben?
Daher empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, ein Einwurfeinschreiben oder eine Postzustellungsurkunde. Gut ist gleichfalls eine persönliche Zustellung während der Geschäftsstunden unter Zeugen oder eine persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens.
Kann eine Kündigung per E-Mail erfolgen?
Die Kündigung hat gem. § 623 BGB schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung in elektronischer Form, also per E-Mail ist nicht wirksam. Wenn Sie das Kündigungsschreiben aufsetzen, so geben Sie Ihren Arbeitgeber korrekt an. Eine Falschbezeichnung ist hier schädlich.
Was ist der Grund einer arbeitnehmerseitigen Kündigung?
Häufiger Grund einer Arbeitnehmerseitigen Kündigung sind gesundheitliche Belange. Doch bevor Sie eine Kündigung schreiben , sollten Sie unbedingt einige Punkte beachten. Diese betreffen die Form, die Frist und die Zustellung. Die Kündigung hat gem. § 623 BGB schriftlich zu erfolgen.
Was ist eine Kündigung unmissverständlich?
Eine Kündigung muss unmissverständlich als solche erkennbar bzw. bezeichnet sein. Sie muss insbesondere folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift des Kündigenden und des Gekündigten, Datum und Kündigungsfrist. Arbeitnehmer können als erste Orientierung für ihre Kündigung das untenstehende Muster verwenden.