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Was muss in einem Cookie-Hinweis stehen?

Was muss in einem Cookie-Hinweis stehen?

Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden. Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich sagen, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten und Informationen gegebenenfalls weiter gegeben werden.

Wann brauche ich einen Cookie-Hinweis?

Der Europäische Gerichtshof verlangt im Cookie-Hinweis (oder auch Consent-Banner) Angaben zum Zweck der Daten, Funktionsdauer und dazu, ob Dritte Zugriffe erhalten sowie weitere Informationen, welche durch einen Link auf die Datenschutzerklärung bereitgestellt werden könnten.

Wann braucht man kein Cookie Banner?

Laut Rechtsanwälten und Experten ist die Nutzung von technischen und Funktionalen-Cookies jedoch auch ohne Einwilligung möglich. Da keine Daten erhoben werden und keine Einwilligung erforderlich ist, ist somit rechtlich gesehen auch kein Cookie Banner nötig.

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Wie muss ein Cookie Banner aussehen?

Erforderlich ist es nun, einen Cookie Banner zu verwenden, der eine aktive Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11 DSGVO holt. Klartext: vorangekreuzte Kästchen oder ein einfacher Hinweistext gehen nicht mehr – der Nutzer muss aktiv Ankreuzen, dass er erlaubt, dass Cookies gespeichert werden.

Welche Daten erheben Cookies?

Wir erheben und verarbeiten die folgende personenbezogene Daten:

  • Personenbezogene Kontaktinformationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Geschäftliche Kontaktinformationen wie die Geschäftsadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

Sind Session Cookies personenbezogene Daten?

Solche Textdateien werden von Browser und Webseiten automatisch erzeugt. Sie enthalten zum Teil personenbezogene Informationen über den Nutzer und ermöglichen unter anderem ein anwenderfreundliches Surfen.

Welche Cookies sind technisch notwendig?

Technisch notwendig sind Cookies wohl dann, wenn diese für den Betrieb der Website und deren wesentliche Funktionen erforderlich sind. Warenkorb-Cookies, Cookies zur Steuerung der Sprachsauwahl oder Login-Cookies sind denkbare technisch notwendige Cookies.

Welche Cookies sind notwendig?

Technisch notwendige Cookies

  • Session Cookies, die Warenkorbinhalte, Loginstatus oder Spracheinstellungen speichern.
  • Opt-Out-Cookies.
  • reine Zähl-Cookies, die eine Überlastung von Webseiten verhindern.
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Was passiert wenn Office Testversion abläuft?

Sie können Ihre Dokumente zwar weiterhin öffnen und drucken, doch weder bearbeiten noch neue Dokumente erstellen. Sie haben auch keinen Zugriff mehr auf die Dienste, die Bestandteil Ihres Abonnements sind, wie z. B. zusätzlicher Speicherplatz auf OneDrive und Skype-Gesprächsminuten.