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Was muss ich tun bevor ich meine Miete kurzen kann?

Was muß ich tun bevor ich meine Miete kürzen kann?

Handelt es sich um unerhebliche Mängel oder wurde der Schaden vom Mieter verursacht, ist eine Minderung der Miete in der Regel nicht möglich. Was muss vor einer Minderung unbedingt geschehen? Bevor Mieter die Miete mindern, müssen sie den Mangel dem Vermieter mitteilen Hier zu ist eine Mängelanzeige notwendig.

Wie kann ich die Mietminderung geltend machen?

Um die Mietminderung geltend zu machen, muss ein Mieter seinen Anspruch nicht erst beim Vermieter oder bei einem Gericht beantragen, da das Mietminderungsrecht automatisch eintritt, sobald die Mängel festgestellt werden. Er sollte aber eine Mängelanzeige bei seinem Vermieter machen, nur dann ist er zur Mietminderung berechtigt.

Wie endet das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln?

Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln endet mit der Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch. (LG Berlin, vom 11.11.05, Az.63 S 37/05) Die einbehaltenen Beträge müssen dem alten Vermieter zurückgezahlt werden. Gegenüber dem neuen Mieter kann das Zurückbehaltungsrecht nur wieder ausgeübt werden, wenn die Mängel fortbestehen.

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Welche Gründe haben Vermieter für eine Minderung der Miete?

Wird die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt, haben Mieter Anspruch auf Mietminderung. Andauernde Lärmbelästigung kann ein Grund sein, die Miete zu mindern. Hier einige Beispiele für Gründe, die eine Minderung der Miete berechtigen können:

Kann der Vermieter den Mängel nicht beseitigt werden?

Wenn der Vermieter den Mangel auf Bitte des Mieters nicht beseitigt, ist der Mieter dazu berechtigt von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Er darf die Mietzahlung ganz oder teilweise einstellen. Im Gegensatz zur Mietminderung, muss die Miete zurückgezahlt werden sobald alle Mängel beseitigt wurden.