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Was muss ich meinem Vermieter mitteilen?

Was muss ich meinem Vermieter mitteilen?

Persönliche Daten, Gehalt und Beruf. Darin sollte ein Interessent Angaben zu seiner Identität machen, also Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Alter auflisten. Daneben muss er zum Beispiel seine Einkommensverhältnisse und seinen Beruf benennen.

Welche Pflichten hat ein Mieter beim Auszug?

Mieterschützer klären über die Rechte und Pflichten auf. Mieter müssen beim Auszug aus einer Wohnung nicht unbedingt renovieren. Muss der Mieter tatsächlich renovieren, dann muss er Wände und Decken streichen. Er muss außerdem die Fenster und Türen von innen sowie die vorhandenen Heizkörper streichen.

Welche Daten darf ein Vermieter verlangen?

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern: weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer. weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

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Welche Daten braucht der neue Vermieter?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was braucht der Vermieter für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?

Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08). In manchen Fällen darf der Vermieter sie jedoch nicht verweigern. Vorrangig geht es dabei um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat oder für andere Hausbewohner störend ist.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen?

Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung. Das gilt auch wenn in der Mietwohnung der Hauptarbeitsplatz liegt.

Hat der Vermieter Bedenken bei der Nutzung seines Eigentums?

Hat der Vermieter Bedenken bei der gewerblichen oder teilgewerblichen Nutzung seines Eigentums, könnten sich beide zum Beispiel auf eine Testphase einigen. Erlaubt der Vermieter eine gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung kann er einen Gewerbezuschlag verlangen.

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Kann ich meine Wohnung ohne Vermieter untervermietet werden?

Wer seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters gewerblich nutzt oder untervermietet, riskiert weitreichende Folgen. Zunächst laufen Mieter in der Regel Gefahr, abgemahnt zu werden, oder es droht sogar die fristlose Kündigung.