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Was muss ich meinem neuen Vermieter vorlegen?

Was muss ich meinem neuen Vermieter vorlegen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Wie heißt mein Vermieter?

So müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen folgende Temperaturen ermöglichen: In Wohnräumen tagsüber mindestens 20° C. In Bädern und Toiletten tagsüber mindestens 21° C. Nachts in allen Räumen mindestens 18° C (von 23:00 bis 06:00 Uhr)

Wann stellen Vermieter Heizung ab?

Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.

Warum dürfen Vermieter keine Auskünfte erfragen?

Vermieter dürfen nur solche Auskünfte erfragen, die sie für die Auswahl des Mieters nach objektiven Kriterien auch tatsächlich brauchen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die erhobenen Daten nur für solche Personen zugänglich sind, die auch tatsächlich die Auswahl der Mieter treffen.

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Wie erkennt man Vertrauenswürdigkeit bei Vermietern?

Vertrauenswürdige Vermieter erkennt man daran, dass sie von sich aus oder auf Wunsch des Mieters ein Sperrkonto anlegen, wie es das Gesetz auch vorsieht. Bei Unsicherheiten über die Besitzverhältnisse gibt das Grundbuchamt am Ort der Liegenschaft Auskunft.

Was ist das Interesse des Vermieters an den richtigen Informationen?

Ein Interesse des Vermieters an richtigen Informationen liegt bei allen Fragen vor, die das Mietverhältnis betreffen können – also beispielsweise die Höhe des Einkommens und damit die Bonität des Mieters. Wer auf Nummer sicher gehen will, verlangt vom Mietinteressenten zudem eine Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei.

Welche Angaben verlangt der Vermieter als Mieter?

In der Regel verlangt er dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermietern gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen.