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Was muss ein Schuldner tun um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen?

Was muss ein Schuldner tun um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu kommen?

Laut § 287 Abs. 1 InsO muss der Schuldner selbst den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen, wenn er von der Restschuldbefreiung profitieren möchte. Stellen dagegen die Gläubiger einen sogenannten Fremdantrag auf Insolvenz, kann der Schuldner nicht mit einer Restschuldbefreiung rechnen.

Wie schreibt man einen Antrag auf Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach Ablauf von 5 Jahren gemäß § 300 InsO. Meine Insolvenz wurde mit Datum vom […] eröffnet, sodass nunmehr 5 Jahre seit der Eröffnung vergangen sind.

Wie stellt man einen Antrag auf Restschuldbefreiung?

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist sodann innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis zu stellen ( § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO ). Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) zu stellen.

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Was bedeutet Insolvenz?

Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Es gibt in Deutschland zwei Verfahrensarten, die Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz und das Regelinsolvenzverfahren.

Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?

Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.

Wie läuft das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.

Was ist vereinfachte Insolvenz?

Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.

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