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Was kostet es das Erbe auszuschlagen?

Was kostet es das Erbe auszuschlagen?

Ist das Erbe überschuldet, kommst Du relativ günstig weg: Die Gebühr für die Ausschlagung beim Nachlassgericht beträgt pauschal 30 Euro (KV 21201 Nr. 7 GNotKG). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du ein Erbe ablehnst, das sich für Dich lohnt, fallen Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.

Wann ist eine Erbausschlagung unwirksam?

Entscheidet sich der Erbe zu diesem Schritt, hat dies durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen und zwar entweder in beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts (§ 1945 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so ist die Erbausschlagung unwirksam.

Wie schreibe ich eine Erbausschlagung?

Form: die Erbausschlagung muss entweder öffentlich beglaubigt sein (d.h. schriftlich verfasst und sodann vom Erklärenden unterschrieben und von einem Notar beglaubigt) oder persönlich beim zuständigen Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden.

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Wer kann Erbausschlagung anfechten?

Wesentliche Voraussetzung für eine Anfechtung der Ausschlagung ist, dass dem Erben ein von der Rechtsordnung anerkannter Anfechtungsgrund zur Seite steht. Eine Anfechtung ist nur dann möglich, wenn einer der in den §§ 119 und 123 BGB normierten Anfechtungsgründe gegeben ist.

Wer erfährt von einer Erbausschlagung?

Nach einer erfolgten Ausschlagung soll das Nachlassgericht nach § 1953 Abs. 2 BGB die Ausschlagung denjenigen Personen mitteilen, dem die Erbschaft in Folge der Ausschlagung angefallen ist. Das Nachlassgericht stellt also eigene Ermittlungen an, wer nach dem Ausschlagenden zur Erbschaft berufen ist.

Wie lange dauert eine Erbausschlagung?

Die Ausschlagung hat binnen 6 Wochen zu erfolgen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Achtung: Nur wenn der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat, erhalten Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, das dann die Frist in Gang setzt.