Menü Schließen

Was kann man etablieren?

Was kann man etablieren?

Das Verb etablieren bedeutet:

  • Etwas einrichten oder realisieren.
  • Ein Geschäft oder Unternehmen gründen (veraltet).
  • Einen sicheren Rang innerhalb der Gesellschaft oder einer bestimmten Gruppe einnehmen.
  • Sich häuslich einrichten.
  • Sich als Geschäftsperson niederlassen.

Was ist etabliert?

eta·b·lie·ren, Präteritum: eta·b·lier·te, Partizip II: eta·b·liert. Bedeutungen: [1] transitiv: etwas dauerhaft einrichten, ins Leben rufen. [2] reflexiv: sich insbesondere als Unternehmer niederlassen.

Ist bewährt?

Bedeutungen: [1] sich als fähig, geeignet, zuverlässig erwiesen habend.

Was heißt bewährt auf Deutsch?

be·währt, Komparativ: be·währ·ter, Superlativ: am be·währ·tes·ten. Bedeutungen: [1] sich als fähig, geeignet, zuverlässig erwiesen habend.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Gesellschaftsvertrag ist ein politisch-philosophischer Begriff, der auf die vielfältigen Ideen und Theorie n verweist, die versuchen, der Herrschaft über Menschen eine rationale Grundlage (einen zugrunde liegenden Vertrag) zu geben. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u.

Was sind die Kapitalgesellschaften?

Dazu zählen auch private Werte, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben. Kapitalgesellschaften sind hingegen eigenständige juristische Personen. Das Unternehmen kann also selbst Verträge abschließen, ohne dass ein direkter Bezug zu den Anteilseignern hergestellt wird. Wer die Gesellschafter sind, ist für das tägliche Geschäft egal.

LESEN SIE AUCH:   Welches ist das beliebteste alkoholische Getrank?

Welche Gesellschafter haften für mögliche Schulden?

Die Gesellschafter haften für mögliche Schulden immer mit ihrem gesamten Vermögen. Dazu zählen auch private Werte, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben. Kapitalgesellschaften sind hingegen eigenständige juristische Personen.

Welche Gesellschafter haften unbeschränkt?

Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, das heißt auch mit dem persönlichen Privatvermögen. Die Haftung wird als gemeinschaftlich bezeichnet. Das bedeutet, die Gläubiger können ihr Geld theoretisch von jedem Gesellschafter verlangen.