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Was kann man alles mit in die Privatinsolvenz nehmen?
Dem Schuldner wird während der privaten Insolvenz lediglich eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung zugesprochen. Luxusartikel können demnach in die Insolvenzmasse fallen. Dies kann auch auf ein Auto zutreffen. Es zählt jedoch zum pfändungsfreien Vermögen, wenn es zur Sicherung des Einkommens benötigt wird.
Was geht alles in die Insolvenzmasse?
Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).
Wie kann das Gericht die Insolvenzmasse sichern?
Um die Insolvenzmasse zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen. Dafür vergibt es ein Aktenzeichen für das Verfahren. Der vorläufige Verwalter führt wie ein Gutachter eine Bestandsaufnahme des Unternehmens durch.
Was ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Wesentliche Voraussetzung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrunds. Die InsO sieht drei vor: die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO
Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?
Den Anfang des sogenannten Insolvenzverfahrens markiert die Einreichung des Antrags auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Er muss schriftlich erfolgen und eine Insolvenzursache enthalten. Gründe sind neben der akuten Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens.
Wie lange dauert die Insolvenzzeit eines Unternehmens?
In einer Zeit von maximal drei Monaten, der Schutzschirmzeit, arbeitet die Geschäftsführung einen eigenen Insolvenzplan aus, um das Unternehmen zu sanieren. Während dieser Zeit haben die Gläubiger keinen Anspruch auf das Vermögen des Unternehmens. So kann es weiterhin die Gehälter an seine Mitarbeiter zahlen.