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Was kann ich tun bei einem Haftbefehl?

Was kann ich tun bei einem Haftbefehl?

Um sich gegen einen Haftbefehl zu wehren, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen, und zum anderen kann man eine Haftbeschwerde einreichen. Der Haftbefehl wird sodann geprüft und unter bestimmten Umständen aufgehoben.

Wer wird per Interpol gesucht?

Aktuelle Fahndungen

Name Aufnahme auf die Liste
Gesucht wegen fünffachen Mordes in den Jahren 1995 und 1997. Seit Februar 2021 wird auch über Interpol und Europol nach ihm gefahndet.
Paul Robert Mora 2021
Gesucht wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung durch sog. Cum-Ex-Geschäfte.
Jan Marsalek 2020

Wie darf die Polizei kontrollieren?

Grundsätzlich darf die Polizei jederzeit kontrollieren, ob ein Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und sein Fahrzeug verkehrssicher ist, so die ARAG Experten. Dazu dürfen die Beamten den Autofahrer auch bitten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Meist geht es dabei um einen Check der Ausweise und der Fahrzeugpapiere und um die Überprüfung…

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Wie dürfen die Polizisten das Auto überprüfen?

Die Polizei darf das Auto außerdem auf seine Verkehrssicherheit überprüfen. Dabei geht es unter anderem um die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung, aber die Beamten dürfen auch das Reifenprofil, die Bremsen oder die Beleuchtung überprüfen. Zusätzlich dürfen die Polizisten kontrollieren, ob in dem Wagen eine Warnweste,

Kann die Polizei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sicherstellen?

Geht von einem Fahrzeug eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, so kann die Polizei als notwendige unaufschiebbare Maßnahme das Fahrzeug sicherstellen, wenn die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt werden kann.

Kann die Polizei das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr sicherstellen?

Sind diese Personen hierzu jedoch nicht in der Lage (etwa wegen einer Unfallverletzung) oder weigern sie sich, einer entsprechenden Aufforderung der Polizei unverzüglich nachzukommen, so kann die Polizei das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr (z. B. Verkehrsgefährdung, Eigentumsschutz) sicherstellen