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Was kann ich im Testament festlegen?
Der Erblasser kann in einem Testament danach festlegen, welche Person nach dem eigenen Ableben das Vermögen des Erblassers erhalten soll. Man muss sich in einem Testament aber nicht darauf beschränken, den oder die Erben zu benennen, die im Erbfall die Erbfolge antreten sollen.
Ist es sinnvoll ein Testament zu machen?
Warum sollte man ein Testament erstellen? Um selbst entscheiden zu können, welches Familienmitglied welchen Anteil erben soll oder im Fall, dass Sie einen besonderen Teil Ihres Vermögens an bestimmte Personen vererben möchten, empfehlen wir Ihnen daher in jedem Fall ein Testament zu erstellen.
Wem darf ich was vererben?
Kann ich meinen Besitz vererben, an wen ich will? Theoretisch gilt: Es ist jedem selbst überlassen, wen er/sie im Testament bedenkt. In der Praxis sieht es jedoch ein wenig anders aus. Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Kinder haben das Recht auf einen Pflichtanteil.
Wann sollte ein Testament gemacht werden?
Ein Testament muss machen, wer etwas zu vererben hat. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Wer beispielsweise unverheiratet und kinderlos stirbt, vererbt automatisch an die eigenen Eltern. Ist ein Elternteil bereits verstorben, wird sein Anteil auf die noch lebenden Kinder aufgeteilt.
Wann ist ein Testament erforderlich?
Grundsätzlich ist die Errichtung eines Testaments nicht zwingend erforderlich, denn jeder Nachlass findet einen Erben, denn wenn keine Erben vorhanden sind erbt der Fiskus. Wir empfehlen zur Erstellung des Testaments rechtssichere Vorlagen zu verwenden, um höchstmöglich rechtliche Sicherheit zu haben.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer?
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Mit einem Vermächtnis nimmt der Erblasser einen Teil aus dem Nachlass heraus, den ein Mensch bekommen soll, ohne ihn als Erbe einzusetzen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Eigentümer, er kann nur das Vermachte von den Erben verlangen (§ 2174 BGB).
Wem soll ich mein Vermögen vererben?
Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt? Das Vermögen geht nur an Erben einer Ordnung, also die eigenen Kinder beispielsweise. Gibt es zum Beispiel einen Erben erster Ordnung, gehen die Erben der zweiten und dritten Ordnung leer aus. Neben den Verwandten erbt immer der Ehepartner des Verstorbenen.
Können Nachbarn Erben?
Die liebsten Menschen als Erben Wer also die Verwandtschaft nicht als Erben möchte, kann die gesetzliche Erbfolge durch Testament ausschließen und etwaige Freunde, Nachbarn oder andere nette Menschen beerben. Allerdings haben die gesetzlichen Erben hierbei Anspruch auf ihren sogenannten Pflichtteil.