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Was ist Uberbruckungsgeld 2?

Was ist Überbrückungsgeld 2?

Mit der Überbrückungshilfe II wurden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigten.

Wie hoch ist die überbrückungshilfe 2?

Die Überbrückungshilfe II übernimmt 90 \% dieser Fixkosten. Der Zuschuss beträgt also 9.000 Euro pro Monat für den Zeitraum September bis Dezember.

Wer erhält überbrückungshilfe 2?

Für wen ist die Überbrückungshilfe II gedacht? Begünstigt sind alle kleinen und mittelständischen Un-ternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie empfindliche Umsatzrückgänge verschmerzen mussten.

Wann können Änderungsanträge erfasst werden?

Änderungsanträge können seit Ende April 2021 online im Antragsportal erfasst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verweist bei der Erfassung von Änderungsanträgen im Antragsportal online auf die entsprechende Website. Änderungsanträge bei Überbrückungshilfe 3 können aktuell noch bis zum 31.

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Wie kann ich einen Änderungsantrag stellen?

Um einen Änderungsantrag stellen zu können, muss ein zuvor gestellter Antrag bewilligt oder teilgenehmigt worden sein. Ein Änderungsantrag richtet sich an die Unternehmer:innen, die (nachträglich) eine höhere Förderung beantragen. Der Änderungsantrag läuft weiterhin über prüfende Dritte.

Was ist ein Änderungsantrag für eine Kontonummer?

Ein Änderungsantrag richtet sich an die Unternehmer:innen, die (nachträglich) eine höhere Förderung beantragen. Der Änderungsantrag läuft weiterhin über prüfende Dritte. Für die Änderung der Kontonummer wird es in naher Zukunft ebenfalls eine Funktion geben.

Wie kann ich eine Änderung des Gesetzesbeschlusses finden?

In den Sitzungen des Vermittlungsausschusses wird versucht, eine Einigung zwischen den divergierenden Auffassungen von Bundestag und Bundesrat zu finden. Der Ausschuss kann Vorschläge zur Änderung des Gesetzesbeschlusses unterbreiten oder empfehlen, den Gesetzesbeschluss ganz aufzuheben.