Was ist eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation?
Die Leistung stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation nach § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 UStG dar. Zu den sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation gehört insbesondere die Verschaffung von Zugangsberechtigungen zu den Mobilfunknetzen (Abschn. 3a.10 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b UStAE). 3.3.3.
Was sind die Telekommunikationsleistungen?
Von den Telekommunikationsleistungen i.S.d. § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 UStG sind u.a. die über globale Informationsnetze (z.B. Online-Dienste, Internet) entgeltlich angebotenen Inhalte der übertragenen Leistungen zu unterscheiden.
Was ist der Beruf der Installateure?
Im Volksmund werden die Experten aber nach wie vor als Installateure bezeichnet. Der Beruf beinhaltet eine Vielzahl an Aufgaben: Einbau von Heizanlagen in Gebäude Modernisierung alter Heizungsanlagen in älteren Gebäuden
Wie ist der Betreiber eines Telekommunikationsnetzes sicherzustellen?
Der Betreiber eines Telekommunikationsnetzes (Teilnehmernetzbetreiber – TNB) hat nach dem Telekommunikationsgesetz in seinem Netz sicherzustellen, dass jeder Nutzer (also der Inhaber eines Telefonanschlusses) dieses Telekommunikationsnetzes die Möglichkeit hat, einen anderen Netzbetreiber für die Übermittlung von Signalen usw. frei anzuwählen.
Wie besteht die Pflicht für die Betreiber eines Telekommunikationsdienstes?
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht für die Betreiber eines Telekommunikationsdienstes (TNB, z.B. Deutsche Telekom AG) regelmäßig die Pflicht, auch über Leistungen anderer Netzbetreiber (VNB) im Interconnectionverfahren oder sonstiger Dienstanbieter (DB) abzurechnen.
Kann man berufsbedingte Telekommunikationskosten geltend machen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, berufsbedingte Telekommunikationskosten in der Steuererklärung geltend zu machen: die Pauschalabrechnung und die Abrechnung mit Aufzeichnungen.