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Was ist eine Grenzwand?

Was ist eine Grenzwand?

Eine Grenzwand ist eine Wand, die direkt an der Grundstücksgrenze aber nur auf einem Grundstück errichtet wurde. Die Grenzwand steht an der Grundstücksgrenze. Die Grenzwand überschreitet die Grundstücksgrenze nicht und ist damit eigentumsrechtlich nur einem der beiden Nachbarn zuzuordnen.

Wie unterscheidet sich die Nachbarwand von der Grenzwand?

Die Nachbarwand unterscheidet sich von der Grenzwand dadurch, dass die Nachbarwand auf der Grenze steht und von beiden Nachbarn genutzt werden kann. Grenzwand – Was ist das?

Wie steht die Grenzwand an der Grundstücksgrenze?

Die Grenzwand steht an der Grundstücksgrenze. Die Grenzwand überschreitet die Grundstücksgrenze nicht und ist damit eigentumsrechtlich nur einem der beiden Nachbarn zuzuordnen. Die Grenzwand dient alleine dem Eigentümer, auf dessen Grundstücksgrenze sie vollständig steht.

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Wie sind die Eigentumsverhältnisse an der Grenzwand geregelt?

Die Eigentumsverhältnisse an der Grenzwand sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Grenzwand steht eindeutig nur auf einem Grundstück. Auch zur Grenzwand enthalten zahlreiche Nachbargesetze der Bundesländer Regelungen.

Was ist der bauliche Unterschied zwischen Nachbarwand und Grenzwand?

Der bauliche Unterschied besteht darin, dass die Nachbarwand (Anbauwand) auf der Grenze zweier Grundstücke errichtet wird, während die Grenzwand unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wird. Mit der Grenzwand wird die Grundstücksgrenze also nicht überbaut, sondern wird vollständig auf dem Grundstück des Bauherrn errichtet.

Hat der Nachbar eine eigene Grenzwand auf seinem Grundstück?

Errichtet auch der Nachbar neben einer schon vorhandenen Grenzwand eine eigene Grenzwand auf seinem Grundstück, muss er die Fuge zwischen den Grenzwänden auf seine Kosten ausfüllen oder verschließen. Er ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Abdeckungen einen Anschluss herzustellen und zu unterhalten.

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Wie ist die Bebauung der Grenzwand auf der Grenze zum Nachbarn möglich?

Mit der Grenzwand wird die Grenze nicht überbaut, sondern sie ist vollständig auf dem Grundstück des Bauherrn errichtet. Die Bebauung eines Grundstücks direkt an der Grenze zum Nachbarn ist nach den einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Bauvorschriften nur eingeschränkt möglich.

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Wie ist die Bebauung einer Grenzwand denkbar?

Normalerweise ist bei der Bebauung von Grundstücken der Bauwich, das heißt ein Abstand zum Nachbargrundstück, einzuhalten. Die Bebauung der Grenze ist beispielsweise bei Garagen und Doppel- oder Reihenhäusern denkbar. Neben der Beachtung der baurechtlichen Vorschriften kann die Errichtung einer Grenzwand auch die Zustimmung des Nachbarn erfordern.

Was ist der Bestandschutz für Fenster in einer Grenzwand?

Der Bestandschutz für ein Fenster in einer Grenzwand hindert den Nachbarn grundsätzlich nicht daran, in geschlossener Bauweise anzubauen und das Fenster zuzumauern. (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.