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Was ist ein vertraglicher Mietvertrag?

Was ist ein vertraglicher Mietvertrag?

Schriftlicher Mietvertrag, in dem nicht nur die Anfangsmiete, sondern auch die zukünftigen jährlichen Mietsteigerungen festgelegt werden. Die jeweilige Endsumme oder der jährliche Erhöhungsbetrag müssen im Vertrag stehen. Staffelmietverträge werden normalerweise als Zeitmietverträge vereinbart.

Was reicht für den schriftlichen Mietvertrag?

Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Bei­zieh­ung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Ver­trags­be­stand­teile festlegen und unterschreiben.

Wann kommt ein Mietvertrag zustande?

Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus. Wenn Sie ein bindendes Mietanbot mit diesen beiden Punkten abgeben und der Vermieter dieses annimmt, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen!

Was muss ich bei einem gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben?

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen sämtliche Mitmieterinnen und -mieter die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung einer Familienwohnung, die von einem Ehepaar bewohnt wird, müssen in jedem Fall beide Ehepartner unterzeichnen.

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Was ist ein schriftlicher Mietvertrag?

Schriftlicher Mietvertrag, meist Formularmietvertrag, in dem das Vertrags- und Mietende von vornherein festgelegt wird. Während der Laufzeit des Vertrages können Vermieter oder Mieter nicht kündigen. Ausnahme: Fristlose Kündigung.

Was ist ein wirksamer Mietvertrag?

Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist, welche Wohnung vermietet wird, zu welchem Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll.

Was ist ein mündlicher Mietvertrag?

Vorteil eines mündlichen Mietvertrages ist, dass grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dann hätte der Mieter mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun, und er müsste auch keine Nebenkosten zahlen.