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Was ist ein mündlicher Mietvertrag?
Vorteil eines mündlichen Mietvertrages ist, dass grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dann hätte der Mieter mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun, und er müsste auch keine Nebenkosten zahlen.
Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.
Was reicht für den schriftlichen Mietvertrag?
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben.
Wie lange darf der Mietvertrag verzichtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass der Verzicht auf das Kündigungsrecht nicht länger als vier Jahre dauern darf. Ist im Mietvertrag eine Klausel mit einer Dauer von mehr als vier Jahren zu finden, ist diese unwirksam und der Mietvertrag gilt als unbefristet. Häufig verbreitet sind Fristen von einem bis zu vier Jahren.
Welche Mietverträge gibt es für die unterschiedlichsten Bereiche?
Mietverträge gibt es für die unterschiedlichsten Bereiche und Dinge. Von Wohnungen über Garagen bis hin zu Autos, Booten oder Werkzeugen können Interessierte im Prinzip alles mieten. Das gilt natürlich auch für Räume und Gebäude, die gewerblich genutzt werden.
Was ist ein wirksamer Mietvertrag?
Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist, welche Wohnung vermietet wird, zu welchem Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll.
Wie kann man ein langfristiges Mietverhältnis kündigen?
Gemäss Art. 266g OR kann man ein langfristiges Mietverhältnis zudem jederzeit mit der gesetzlichen Frist (3 Monate für Wohnungen, 6 Monate für Geschäftsräume) kündigen, wenn einem die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus wichtigen Gründen nicht mehr zumutbar ist.