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Was ist die Vermogensteilung bei der Scheidung?

Was ist die Vermögensteilung bei der Scheidung?

Die Vermögensteilung bei der Scheidung – das „wer bekommt was“ – richtet sich danach, in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben. Mit Güterstand sind die Vermögensverhältnisse der Ehepartner untereinander gemeint.

Was ist Verfahrenswert der Scheidung bei Vermögen?

Kurz erklärt: Verfahrenswert Scheidung bei Vermögen. Nach den Voraussetzungen gem. § 43 FamGKG ist der Verfahrenswert der Scheidung aus den Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten zu bestimmen. Neben dem Einkommen ist daher auch vorhandenes Vermögen im Rahmen der Verfahrenswertfestsetzung durch das Gericht zu berücksichtigen.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

Wie hoch ist der Vermögensausgleich bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung muss der Partner, dessen Vermögen sich während der Ehe stärker vermehrt hat, im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Vermögensausgleich an den anderen Ehepartner zahlen. Die Höhe des Vermögensausgleichs kann maximal so hoch sein wie die Höhe des Vermögens des zahlungspflichtigen Partners.

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Welche Vermögenswerte gibt es nach einer Scheidung in der Schweiz?

Bei der Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung in der Schweiz spielt vor allem die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft eine wichtige Rolle. Insbesondere die Festlegung, was als Eigengut gilt ist wichtig, da diese Vermögenswerte im Besitz des jeweiligen Ehepartners verbleiben.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung vereinbart?

Dieser regelt, wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. So vereinbaren die Eheleute zum Beispiel die Zahlung einer pauschalen Summe oder dass bestimmte Wertgegenstände in ihrem Besitz bleiben. Eine weitere Möglichkeit ist die Gütertrennung. Sie kann innerhalb des Ehevertrags oder während der Scheidung vereinbart werden.