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Was ist die Pfarrei und die Rechtspersonlichkeit?

Was ist die Pfarrei und die Rechtspersönlichkeit?

Ihre Errichtung, Aufhebung und Veränderung ist allein Sache des Diözesanbischofs, der jedoch den Priesterrat zu hören hat (can 515 § 2 CIC). Die Pfarrei besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit (can 515 § 3 CIC).

Wie wird man durch die Ordination zum Pfarrer beauftragt?

In den evangelischen Kirchen wird man durch die Ordination zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der Sakramente (vor allem Taufe und Abendmahl) beauftragt.

Wie ist der Pfarrer in seinen Pfarreien gebunden?

Die Amtsgeschäfte in seinen Pfarreien führt der Pfarrer bis zu einem gewissen Grade frei, ist aber an die Vorgaben der Diözese gebunden und auf die Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in Räten (z. B. Kirchenvorstand, Pfarrverwaltungsrat, Pfarrgemeinderat und Ausschüssen) angewiesen.

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Was ist die Stellung eines Pfarrers in der christlichen Konfession?

Die Stellung und Aufgaben eines Pfarrers sind in den christlichen Konfessionen unterschiedlich: In den evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche ist der Pfarrer aus dem Kreise der bei der jeweiligen Kirche verbeamteten Geistlichen entweder von der Gemeinde gewählt oder von der übergeordneten Kirchenleitung ernannt.

Ist die Pfarrei eine Gemeinschaft von Gläubigen?

Nach dem heutigen kirchlichen Recht ist die Pfarrei „eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird“ (can 515 § 1 CIC).

Wie regelte das Konzil die Rechte und Pflichten des Pfarrers?

Zudem regelte das Konzil die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Pfarrers neu, insbesondere was die Predigt, die Eheassistenz und die Applikationspflicht an Sonn- und gebotenen Feiertagen anging. Zudem wurden die Pfarrer ausdrücklich zur Residenz in ihrer Pfarrei und zur Führung von Kirchenbüchern (Taufbücher, Ehebücher) verpflichtet.

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Was sind von der gewöhnlichen Pfarrei zu unterscheiden?

Von der gewöhnlichen Pfarrei zu unterscheiden sind die Pfarrvikarien, -lokalien, -kuratien und -rektorate. Dabei handelt es sich um Quasipfarreien, die nicht denselben Status wie eine kanonische Pfarrei besitzen, dieser jedoch weitgehend gleichgestellt sind.

Was ist von der Kirchgemeinde zu unterscheiden?

Von der Pfarrei ist die Kirch (en)gemeinde zu unterscheiden. Der Begriff der Kirchengemeinde kommt im katholischen Kirchenrecht nicht vor. In Deutschland ging das Allgemeine Preußische Landrecht von evangelischen Begrifflichkeiten aus und betrachtete die Kirchengemeinde wegen deren Funktion bei der Vermögensverwaltung als juristische Person.