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Was ist die Haftung eines Sachverstandigen?

Was ist die Haftung eines Sachverständigen?

Die Haftung eines Sachverständigen erstreckt sich auf den Befund und das Gutachten. Dabei spielen die Parteien der Vertragspartner persönlich sowie auch der durch das Gutachten entstandenen Schaden eine Rolle. Der Sachverständige hat eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht auch zugunsten Dritter.

Was ist grobe Fahrlässigkeit gegenüber einem Sachverständigen?

Denn grobe Fehler oder eine grobe Fahrlässigkeit können auch gegenüber einem Sachverständigen zu Schadensersatzforderungen führen. Generell können Gutachten als eine Art Meinung angesehen werden. Natürlich muss das Äußern dieser Meinung auch begründet sein.

Was ist der sachliche Kündigungsschutz?

Der sachliche Kündigungsschutz sanktioniert missbräuchliche Kündigungen, ohne dem Arbeitsverhältnis einen Bestandsschutz einzuräumen (keine Ungültigkeit der Kündigung). Soweit also eine Kündigung aus missbräuchlichen Gründen erfolgte, endet das Arbeitsverhältnis zu den vertraglich oder gesetzlich festgehaltenen Fristen.

Was ist das Urheberrecht bei einem Gutachten?

Urheberrecht bei Gutachten. Der Auftraggeber darf das Gutachten aber nur für den Zweck nutzen, der auch im Gutachten oder im entsprechenden Gutachtenvertrag vermerkt ist. Bei dem Sachverständigen verbleiben das Urheberpersönlichkeitsrecht sowie das Recht zur Veröffentlichung.

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Wie gilt die unterzeichungspflicht des Jahresabschlusses?

Dabei gilt grundsätzlich eine Unterzeichungspflicht des Jahresabschlusses durch jeden Geschäftsführer oder Vorstand. Diese dürfte auch dann gegeben sein, wenn Geschäftsführer oder Vorstände unterschiedlicher Auffassung über bilanzpolitische Fragen sind.

Was sind die Nebenpflichten für das Gutachten?

Dazu gehören unter anderem: das Gutachten rechtzeitig und mängelfrei zu erstellen. Nebenpflichten bezüglich geforderter Auskünfte und Informationen zu erfüllen. die Obhutspflicht überlassener Unterlagen /Gegenstände wahrzunehmen. auf Anforderung, Auskunft über zu erwartende Gutachterkosten zu geben.