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Was ist die Festsetzung von Hochstmengen in Lebensmitteln?

Was ist die Festsetzung von Höchstmengen in Lebensmitteln?

Für die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe sieht die Richtlinie 2002/46/EG die Festsetzung von Höchstmengen vor. Für eine einheitliche, gesetzliche und europaweite Festlegung solcher Werte setzt sich die Lebensmittelwirtschaft seit Jahren ein.

Welche Zutaten dürfen in Lebensmitteln eingesetzt werden?

Grundsätzlich gilt: Nur sichere Zutaten dürfen in Lebensmitteln und somit in Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden. Entsprechende Vorgaben, die Lebensmittelhersteller zur Sicherung der Produktqualität und des Gesundheitsschutzes zu beachten haben, finden sich in verschiedenen europäischen Regelungen.

Wie geschieht die Anreicherung in Lebensmitteln?

Dies geschieht in erster Linie im Rahmen der sogenannten Anreicherungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006). Grundsätzlich gilt: Nur sichere Zutaten dürfen in Lebensmitteln und somit in Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Laut Definition müssen Nahrungsergänzungsmittel ein „Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung“ darstellen. Dabei können Nahrungsergänzungsmittel einen einzelnen Stoff (sog. Monoprodukte) oder eine Kombination unterschiedlicher Stoffe enthalten (sog.

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Was sind Ergänzungsstoffe in der Nahrung?

Nährstoffe sind Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette. Zu den Ergänzungsstoffen zählen Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und Wasser. Nahrungsbegleitstoffe sind z. B. Geschmacksverstärker. Zu den Ergänzungsstoffen zählen Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und Wasser.

Welche Vorschriften gelten für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln?

Für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige Lebensmittel. Gemäß den Vorgaben der LMIV dürfen Informationen über Lebensmittel für den Verbraucher generell nicht irreführend sein ( Art. 7 Abs. 1 LMIV, allgemeines Verbot der Täuschung).

Was gelten für Nahrungsergänzungsmittel?

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten dieselben strengen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit wie für alle Lebensmittel. So dürfen gemäß Basis-Verordnung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) nur sichere Lebensmittel vertrieben werden.