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Was ist die EU Streitschlichtung?
Der Streitschlichtungshinweis erfolgt durch einen einfachen Verweis auf die Streitbeilegungs-Plattform der EU mit dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diesen Link musst Du nicht im Impressum angeben, doch hat sich der Impressum Streitschlichtung Hinweis eingebürgert und bewährt.
Was ist eine ODR Plattform?
OS-Plattform: Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (englisch ODR: Online Dispute Resolution) Verbraucher können die Plattform für Online-Streitbeilegung der EU-Kommission nutzen, um mit Unternehmen aus der gesamten EU Kontakt aufzunehmen und im direkten Gespräch eine Lösung zu finden.
Wer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet?
Verpflichtet zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren sind z.B. Unternehmer, wenn sie das in einer Mediations- oder Schlichtungsabrede oder in Tarifverträgen festgelegt haben. Auch aus der Satzung des Vereins einer Schlichtungsstelle kann sich die Pflicht ergeben, wenn der Unternehmer Vereinsmitglied ist.
Was sind Verbraucherschlichtungsstellen?
↗ Verbraucherschlichtungsstellen bieten ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für Streitigkeiten aus Verbraucher verträgen. ↗ Die Streitmittlerinnen und Streitmittler müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, insbesondere unabhängig und neutral sein (§§ 6, 7 VSBG).
Ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet?
Keine Pflicht. Zunächst einmal: Eine gesetzliche Verpflichtung für Internethändler im Falle eines nicht gelösten Konfliktes mit einem Verbraucher, sich auf ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle einzulassen, gibt es nicht.
Was ist die OS Plattform?
Die OS-Plattform dient dazu, eine außergerichtliche Streitbelegung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher aufgrund eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages, der, vereinfacht gesagt im Internet geschlossen wurde, zu ermöglichen.
Wie arbeitet eine Schlichtungsstelle?
Die Schlichtungsstelle nach §16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.