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Was ist die Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse?

Was ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse?

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Krankmeldung ebenfalls vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Hinweis darauf enthalten muss, dass auch die Krankenkasse zeitnah über den Grund der Krankheit und die vermutliche Dauer informiert wird.

Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus nicht möglich?

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus ist das nicht möglich. Auf der genannten Liegebescheinigung ist immer genau das Datum festgehalten, an dem Sie ins Krankenhaus kamen. Deshalb ist es um so wichtiger, sich vor Ort rechtzeitig um die entsprechenden Dokumente zu kümmern, und diese dem Arbeitgeber zeitnah zukommen zu lassen.

Warum sind sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht arbeitsfähig?

Viele Patienten sind nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht direkt wieder arbeitsfähig. Oft wird eine gewisse Zeit zum Auskurieren eingeräumt, oder es sind weiterführende Reha-Maßnahmen notwendig. In diesem Fall kann Ihnen das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage nach Ihrer Entlassung ausstellen.

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Wie kann der Arbeitgeber eine krankheitsbescheinigung einfordern?

Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die ärztliche Bescheinigung vorzulegen?

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“ (§ 5 Absatz 1 EntgFG)

Was ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen bemisst sich am Einkommen. Es beläuft sich auf mindestens 70 Prozent des Bruttowertes und ist bei 90 Prozent des Nettogehaltes gedeckelt. Liegt ein und dieselbe Krankheit lange Zeit vor, wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gewährt.