Inhaltsverzeichnis
Was ist die Achslast und das Gesamtgewicht?
§34 Achslast und Gesamtgewicht. (1) Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. (2) Die technisch zulässige Achslast ist die Achslast, die unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und nachstehender Vorschriften nicht überschritten werden darf:
Wie groß ist ein Lademeter?
Ein Lademeter ist ca. 240 x 100 cm groß (2,40 m Standardbreite auf einem Meter Transportfläche) und kann je nach Lkw rund 1,7 Tonnen Gewicht tragen. Dadurch verändert sich die Formel und es wird bei einem geringeren Gewicht stets das maximale Gewicht pro Lademeter berechnet.
Was ist ein technisch zulässiges Gesamtgewicht?
§ 41 Abs. 11 (Bremsen an einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m). Das technisch zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und nachstehender Vorschriften nicht überschritten werden darf:
Was ist das Gesamtgewicht der Güter?
Das Gesamtgewicht ist jedoch nicht immer zwangsläufig das tatsächliche Gewicht der zu transportierenden Güter. Vielmehr spielt das Volumen mit hinein und kann einen wesentlichen Einfluss auf das frachtpflichtige Gewicht haben.
Wie ist die Achslast belastet?
Bei der Achslast handelt es sich um einen sehr theoretischen Wert, denn durch eine ungleiche Ladungsverteilung wird manche Achse stärker belastet, als dies der durchschnittliche Wert angibt. Außerdem sind die Belastungen bei einem ruhenden Fahrzeug anders als bei einem fahrenden.
Was ist die technisch zulässige Achslast?
(2) Die technisch zulässige Achslast ist die Achslast, die unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und nachstehender Vorschriften nicht überschritten werden darf: § 41 Abs. 11 (Bremsen an einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m).
Wie hoch ist der Achsabstand einer Antriebsachse?
Achsabstand 1,3 m bis weniger als 1,8 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung nach Anlage XII ausgerüstet ist oder jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und dabei die höchstzulässige Achslast von 9,50 t je Achse nicht überschritten wird, 19,00 t;