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Was ist der Schutz des Vermogens vor dem Glaubigerzugriff?

Was ist der Schutz des Vermögens vor dem Gläubigerzugriff?

Schutz des Vermögens vor dem Gläubigerzugriff: Chancen und Grenzen der „Asset Protection“. Es ist ein legitimes Anliegen, das eigene Vermögen vor einem unerwünschten Zugriff der Gläubiger zu bewahren und für die eigene Familie und sich selbst zu erhalten.

Wie können Versicherungen Asset Protection ergriffen werden?

Da Versicherungen jedoch im Haftungsfall unter Umständen Regress beim Versicherten nehmen können, müssen weitere Maßnahmen der asset protection ergriffen werden. Pfändungssichere Altersvorsorgeprodukte: Auch Selbständige haben seit einigen Jahren die Möglichkeit eine private Altersvorsorge dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen.

Ist der Haftungsfall bereits eingetreten?

Ist der Haftungsfall bereits eingetreten, sind z.B. erst dann erfolgende Vermögensverschiebungen in der Regel anfechtbar bzw. sogar nichtig. Außerdem wird das Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögenswerten in diesen Fällen schon strafrechtlich relevant.

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Wie kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden?

Persönliche Haftung kann sowohl durch passende Gesellschaftsformen (GmbH bzw. GmbH & Co. KG) als auch durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie durch Geschäftsführerverträge reduziert oder ausgeschlossen werden.

Warum droht ein unerwünschter Zugriff auf das Vermögen?

1. Typische Ausgangslage Ein unerwünschter Zugriff auf das Vermögen droht insbesondere in den Fällen der Einzelzwangsvollstreckung durch Gläubiger, bei Insolvenz des Unternehmens oder aus dem Familienkreis selbst – nämlich durch Pflichtteilslasten und Zugewinnausgleichsansprüche (Wälzholz, FamRB 06, 380).

Wie hoch ist der Zugewinn der Ehegatten?

Nur bei Beendigung dieses Güterstandes wird der während der Ehe erzielte Zugewinn unter den Ehegatten ausgeglichen. Im Beispiel beträgt der Zugewinn des U 10 Mio. EUR, der Zugewinn der F 0 EUR. Der Zugewinnausgleichsanspruch der F beläuft sich somit auf 5 Mio. EUR.