Menü Schließen

Was ist der Bundesprasident?

Was ist der Bundespräsident?

Der Bundespräsident ( französisch Président de la Confédération, italienisch Presidente della Confederazione, rätoromanisch President da la Confederaziun) ist dasjenige Mitglied der Schweizer Regierung, des Bundesrats, welches als primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen führt.

Ist der Bundespräsident Vorsitzender des Bundesrates?

In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend; er fällt den sogenannten „Stichentscheid“. Zusätzlich zur Leitung seines Departements übernimmt der Bundespräsident lediglich einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts.

Wann wird der Bundespräsident gewählt?

Der Bundespräsident wird in der Wintersession Anfang Dezember jedes Jahres von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für ein Jahr aus dem Kreis der Bundesräte gewählt. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Was ist der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft?

Anders als der Bundespräsident in den Nachbarländern Österreich oder Deutschland ist der Schweizer Bundespräsident kein Staatsoberhaupt. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als Kollegium wahrgenommen.

LESEN SIE AUCH:   Wo wachst der Pilz Hallimasch?

Welche Repräsentationsaufgaben übernimmt der Bundespräsident?

Zusätzlich zur Leitung seines Departements übernimmt der Bundespräsident lediglich einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts. Zunächst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundespräsident hält die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Schweizer Bundesfeiertag am 1.

Was ist die Amtszeit des Bundespräsidenten?

Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres. Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundespräsidenten eine Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte.