Inhaltsverzeichnis
Was ist der aussergerichtliche Vergleich?
Der aussergerichtliche Vergleich ist, besondere Gesetzesvorschrift vorbehalten, an keine Form gebunden. Die Rechtshängigkeit ist bei einem aussergerichtlichen („vorprozessualen“) Vergleich ausgeschlossen.
Wie reduzieren sich die Gerichtskosten bei Rechtsstreit?
Erst wenn diese eingezahlt wurden, stellt das Gericht die Klage an den Beklagten zu und der Rechtsstreit beginnt. Wird das Gerichtsverfahren nicht durch ein streitiges Urteil beendet, dann reduzieren sich die Gerichtskosten von 3 auf nur noch eine Gebühr.
Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?
Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die Kosten und gibt damit vor, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dabei gelten folgende Grundsätze: Derjenige, der den Rechtsstreit für sich entscheiden, muss die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen ( siehe § 91 ZPO ). Wer verliert, der zahlt!
Welche örtliche Zuständigkeit ergibt sich für einen Bezirk?
Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für einen Bezirk ergibt sich nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) auf Grund von Wohnsitz oder Firmensitz des Antragstellers, der Lage des Grundstücks, dem ordentlichen Aufenthalt oder dem Ort einer Verwaltungsübertretung.
Aussergerichtlicher Vergleich. Der aussergerichtliche Vergleich stellt die Möglichkeit dar, einen Streit in gegenseitigem Einverständnis, ohne richterliche Mitwirkung, niederzulegen. Manchmal ist auch vom „vorprozessualen“ Vergleich die Rede, da die Klageeinleitung materiell nicht erforderlich ist (vorbehältlich der späteren Durchsetzung)
Wie kann ein außergerichtlicher Vergleich erreicht werden?
Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden. Dabei vermittelt ein speziell ausgebildeter und neutraler Dritter – der sog. Mediator – zwischen den Parteien.
Was ist ein Vergleichsvertrag?
Vergleich (Vergleichsvertrag, Vergleichsvereinbarung) = Beseitigung eines Streites oder einer Ungewissheit über ein bestehendes Rechtsverhältnis mit gegenseitigem Zugeständnis ( BGE 130 III 49 E. 1.2)
Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?
Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.
Ist ein abgeschlossener Vergleich unwirksam?
1 BGB ist ein abgeschlossener Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht.A hat die aus sechs Parteien bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft B verklagt auf Kostentragung (15.000 Euro ) bzgl.