Was ist der Antrag auf Wiederaufnahme bei der Behörde erster Instanz?
Der Antrag auf Wiederaufnahme muss bei der Behörde erster Instanz eingebracht werden. Die Entscheidung darüber ist Sache jener Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat (wenn ein Unabhängiger Verwaltungssenat entschieden hat, steht ihm die Entscheidung über die Wiederaufnahme zu).
Ist die Wiederaufnahme von Ordnungswidrigkeiten unzulässig?
1 OWiG in Verbindung mit § 359 bis § 373a StPO. Die Wiederaufnahme von Ordnungswidrigkeiten ist erst ab einer Geldbuße von 250 € zulässig. (§ 85 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) Ebenso unzulässig ist eine Wiederaufnahme nach 3 Jahren Rechtskraft (§ 85 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).
Wie kann der Antrag auf Wiederaufnahme angebracht werden?
Verfahren. Der Antrag auf Wiederaufnahme kann schriftlich durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt oder auch durch den Verurteilten selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts, dessen Urteil angefochten wird oder das für die Wiederaufnahme nach § 140a Gerichtsverfassungsgesetz zuständig ist, angebracht werden;
Was versteht man unter Wiederaufnahme des Verfahrens?
Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet worden war.
Welche Sanktionen werden erhoben beim Durchfahrtsverbot?
Welche Sanktionen erhoben werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Verkehrsbereich parken, in dem die Durchfahrt verboten ist, können Sie dem „ Bußgeldkatalog: Durchfahrt Verboten“ entnehmen. Einfahrt verboten: Eine Ausnahme bildet der Zusatz „Anlieger frei“. Ausnahmen bestätigen die Regel – auch beim Durchfahrtsverbot Zeichen?
Was ist das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten”?
Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.