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Was ist das Motiv um die Arbeitszeit reduzieren zu wollen?
Das Motiv um die Arbeitszeit reduzieren zu wollen muss nicht immer familiär bedingt sein – auch wenn Kinderbetreuung sicher in vielen Fällen der entscheidende Antrieb ist, wenn Kolleginnen und Kollegen von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln.
Warum spricht der Gesetzgeber von einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit?
Entscheidend ist dabei auch, dass der Gesetzgeber von einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit spricht. Das bedeutet: Damit das Recht auf Entgeltfortzahlung bestehen bleibt, darf ein Arbeitnehmer nicht selbst die Schuld daran tragen, arbeitsunfähig geworden zu sein.
Ist ein Angestellter nicht arbeitsfähig?
Unabhängig davon, welcher Grund dazu führt, dass ein Angestellter nicht arbeitsfähig ist, können Unternehmer jedoch nicht einfach beschließen, die fortführende Vergütung einzubehalten. Diese müssen zunächst nachweisen, dass der Betroffene sein Leiden tatsächlich selbst verschuldet hat.
Was ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entspricht 100 Prozent des Bruttolohns. Das bedeutet für Arbeitnehmer, die jeden Monat eine festgesetzte Vergütung erhalten: Krankheitstage sorgen nicht für Veränderungen auf dem Lohnzettel, da der Arbeitgeber einfach weiterzahlt.
Was soll der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit erleichtern?
19.04.2018. Der in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und die Regelung auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG) soll den Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt erleichtern. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der
Ist der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit geknüpft?
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist also nicht an ein Mindestmaß der Arbeitszeitreduzierung geknüpft. Arbeitnehmer*innen können grundsätzlich auch Anspruch auf eine geringfügige Verringerung der Arbeitszeit haben. Die Grenze ist hier der Rechtsmissbrauch.
Was soll der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit erleichtern?
Der in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und die Regelung auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG) soll den Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt erleichtern.