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Was ist das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Lander?

Was ist das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder?

In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis?

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder: Registrieren Sie sich online und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht dar. Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Abfrage starten (kostenpflichtig).

Wo kann ich Vollstreckungsportal einsehen?

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.

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Wie kann ich mich beim Vollstreckungsportal anmelden?

Es ist folgende Vorgehensweise zu beachten:

  1. Aufruf der Internetseite www.vollstreckungsportal.de.
  2. Registrierung Auskunft.
  3. Speichern.
  4. Freischaltungs-Link + PIN-Schreiben.
  5. Freischaltung nach Erhalt der PIN.
  6. Rechtliche Hinweise.
  7. Einsicht im Schuldnerverzeichnis.
  8. Automatisch Löschung Ihrer Registrierung.

Wie kann ich ins Schuldnerverzeichnis einsehen?

Im Vollstreckungsportal kann man im Bereich “Selbstauskunft” die Eintragungen ins Schuldnerverzeichnis bis zur Löschung einsehen. Neu ist auch, dass man jetzt eine Auflistung erhält, welche Personen / Firmen / Stellen (wie z. B. Gerichtsvollzieher) die Eintragungen gesehen oder einen Listenbezug erhalten haben.

Was ist eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?

Behörden können das Schuldnerverzeichnis einsehen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen vorliegen (insbesondere Sozialleistungsträger). Auch zu Strafverfolgungszwecken ist eine Auskunftserteilung (nur) an die Strafverfolgungsbehörden möglich.

Wie kann ich einen bezahlten Schufa Eintrag löschen lassen?

Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie alle offenen Rechnungen bezahlt haben. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie – anstatt zu zahlen – die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären. Die Schufa löscht nur Einträge zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen.

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Woher bekomme ich Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?

Wann wird die Eintragung im Schuldnerverzeichnis gelöscht?

Folgen der Vermögensauskunft Das Schuldnerverzeichnis wird in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) geführt. Die Daten werden von Amts wegen nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht – gerechnet ab dem Tag der Eintragung. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung beglichen ist.

Was ist ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis enthält nach § 882b Abs. 2 und 3 ZPO: persönliche Daten des Schuldners: bei natürlichen Personen Name, Vorname (ggfs. Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, bei juristischen Personen die Firmenbezeichnung, Sitz und das Registerblatt im Handelsregister.

Wie bekomme ich raus Wer einen Titel gegen mich vorliegt?

Man kann eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen. anfordern. Und nach Bezahlung unbedingt den Titel herausverlangen.

Was steht im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht?

Ve§uV beinhaltet das Schuldnerverzeichnis und nimmt die vom Gesetz vorgeschriebenen Einträge (Erlass eines Haftbefehls, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, §§ 901, 807 ZPO , 284 AO , 26 Abs. 2 InsO ) auf.

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Wann wird man aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht?

Was sieht man im Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich. Aus ihm kann nach § 882f ZPO jeder Auskunft verlangen, der darlegt, dass er die Auskunft für einen der in § 882f ZPO geregelten erlaubten Zwecke benötigt.