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Was ist das Beschwerderecht des Arbeitnehmers?

Was ist das Beschwerderecht des Arbeitnehmers?

Paragraf 84 (Beschwerderecht des Arbeitnehmers) im Betriebsverfassungsgesetz: Jede*r Arbeitnehmer*in hat das Recht, sich zu beschweren. Die Arbeitnehmer*innen können sich über Arbeitgeber*in oder Kolleg*innen beschweren, wenn sie sich benachteiligt, beeinträchtigt oder ungerecht behandelt fühlen.

Wie kann man Beschwerden beweisen?

Beschwerden die man beweisen kann, kann man bei der Ärztekammer vorlegen. Sonst suche dir einen anderen Arzt oder fahre wenn es notwenig ist in eine Notambulanz einer Klinik, oder den notärztlichen Bereitschaftsdienst der immer Abends im KH ist. Da brauchst du keinen Termin.

Warum bezeichnen wir jemanden als Workaholic?

Manchmal bezeichnen wir jemanden als Workaholic, ohne es ganz ernst zu meinen. Hinter der Diagnose Arbeitssucht steckt jedoch ein ernstzunehmendes Problem. Hier erfährst du, was dagegen hilft. In unserer Gesellschaft wird Arbeit allgemein als etwas sehr Positives betrachtet.

Warum können sie sich beschweren?

Hier einige Beispiele warum Sie sich beschweren können: Diskriminierung: Jemand hat Sie schlecht, frech oder ungerecht behandelt, weil Sie eine andere Hautfarbe haben, blind sind, eine Frau sind oder eine andere Religion haben.

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Wer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren?

Arbeitnehmer haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber oder anderen Arbeitnehmern benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlen, § 84 BetrVG (Text § 84 BetrVG. Externer Link).

Was hat ein Arbeitnehmer beim Betriebsrat zu beschweren?

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Eine besondere Form ist für eine solche Beschwerde nicht vorgeschrieben.

Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?

Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.