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Was ist Berufung bei Gericht?

Was ist Berufung bei Gericht?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines Gerichtsurteils durch ein übergeordnetes Gericht. Das Berufungsgericht kann dies von sich aus jedoch nicht. Das erstinstanzliche Urteil kann nur innerhalb einer bestimmten Frist und Form mit der Berufung angegriffen werden.

Wer trägt die Kosten im Berufungsverfahren?

Grundsätzlich gilt, dass der jeweils unterlegene Beteiligte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Hat die Klage oder Berufung Erfolg, bekommt man in Höhe der zunächst gezahlten Gebühren einen Erstattungsanspruch.

Wie lange dauert es bis zu einer Berufungsverhandlung?

Die Dauer des Berufungsverfahren in Strafsachen hängt von der Auslastung der zuständigen Gerichte ab. Aus diesem Grund kann sich die Dauer der Berufung in einem Bereich von wenigen Monaten bis hin zu über einem Jahr bewegen. Die Einlegung der Berufung unterliegt Frist- und Formvorschriften.

Wie geht eine Berufung an den Obersten Gerichtshof?

Eine Berufung geht an das übergeordnete Landesgericht, das durch einen Berufungssenat in zweiter Instanz entscheidet. In besonders wichtigen Fällen – in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind – ist gegen die Entscheidung der 2. Instanz mit der Revision ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof möglich.

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Was ist eine Berufung?

Berufung. Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, meist der ersten Instanz. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden.

Was ist eine Berufung gegen ein Urteil der ersten Instanz?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer möglichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung übersprungen werden.

Ist eine Berufung gegen das landesgerichtliche Urteil möglich?

Mit einer Berufung gegen das landesgerichtliche Urteil kann das Oberlandesgericht in zweiter Instanz befasst werden. In besonders wichtigen Fällen – in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind – ist mit der Revision ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof möglich.