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Was ist bei einer Teilungsversteigerung zu beachten?

Was ist bei einer Teilungsversteigerung zu beachten?

Was gehört in den Antrag auf Teilungsversteigerung?

  • Angaben zum Antragsteller.
  • Namen und Anschriften aller Miteigentümer.
  • Genaue Bezeichnung des Grundstücks.
  • Grundbuchauszug der zu versteigernden Immobilie.
  • Erbschein (nur bei Auflösung einer Erbengemeinschaft)

Welcher Wert wird bei Teilungsversteigerung angesetzt?

Durch die Teilungsversteigerung wird zunächst einmal nur die Immobilie in Geld gewandelt, nicht aber wird der Erlös automatisch, z.B. nach Höhe der Erbteile, verteilt. Dies müssen die Miterben einstimmig gemeinsam vornehmen. Kommt es hier nicht zu einer Einigung, so hinterlegt das Gericht den Erlös bis zur Klärung.

Wann ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Teilungsversteigerung insbesondere dann, wenn einer der Miteigentümer zum Alleineigentümer werden möchte, aber sich unter einander nicht auf einen Kaufpreis geeinigt werden kann. In dem Fall kann derjenige bei der Versteigerung mitbieten und erhält vielleicht den Zuschlag.

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Was bedeutet Teilungsversteigerung Einfamilienhaus?

Die Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Eheleute, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich zu Bruchteilen, meist als Miteigentümer „zu je ½“ im Grundbuch eintragen. An diesem Geld (Erlös) setzt sich die Gemeinschaft jedoch fort.

Wie kann man sich gegen eine Teilungsversteigerung wehren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um eine Teilungsversteigerung doch noch zu verhindern. Die Gütliche Einigung mit dem Miterben, der den Antrag gestellt hat, die Drittwiderspruchsklage oder ein durch ein eingetragenes Nießbrauchrecht im Grundbuch.

Welche Kosten fallen bei einer Versteigerung an?

Als Antragsteller müssen Sie folgende Kosten berücksichtigen: Die Antragskosten, Verfahrenskosten, Kosten für die Veröffentlichung und Wertgutachten und ggf. Anwaltskosten. Diese sogenannten Anordnungskosten liegen bei 50 bis 150 Euro.

Wie berechnet man das geringste Gebot?

Das geringste Gebot setzt sich zusammen aus Mindestbargebot und den bestehenbleibenden Rechten. Einziger Bezugspunkt für die Berechnung des geringsten Gebotes ist die grundbuchliche Rangposition des als Verfahrensherr anzusehenden bestrangig betreibenden Gläubigers.

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Wer trägt die Kosten im Teilungsversteigerungsverfahren?

Die Kosten für das gesamte Verfahren der Teilungsversteigerung werden aber nicht vom Antragsteller allein, sondern von der Erbengemeinschaft getragen. Dabei wird jeder Miterbe entsprechend seines Anteils am Erbe an den Gebühren beteiligt.

Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?

Ein Antrag auf Teilungsversteigerung muss gestellt werden, alle Miteigentümer werden durch das Gericht informiert, die Eintragung ins Grundbuch erfolgt, ein Gutachten wird erstellt, das geringste Gebot und der Versteigerungstermin werden festgelegt.

Wer trägt die Kosten bei einer Teilungsversteigerung?

Was ist der Zweck der Erbengemeinschaft?

Der Zweck der Erbengemeinschaft ist die Auflösung bzw. Auseinandersetzung. Sie soll den Nachlass verteilen und sich im Anschluss daran auflösen. Bis man die Erbengemeinschaft auflösen kann, muss der Nachlass gemeinsam verwaltet und die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden.

Welche Gemeinsamkeiten gibt es bei der Auflösung einer GmbH?

Die Auflösung und Liquidation einer GmbH weist Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zur Liquidation einer AG auf. Dies fängt schon bei den Gründen für die Auflösung an: Gesellschafter fordert vor Gericht aus einem wichtigen gegebenen Anlass die Auflösung, z.B. wenn der Zweck der GmbH nicht mehr erfüllt wird

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Was ist Auflösung im physikalischen Sinn?

Auflösung im physikalischen Sinn (Bildelemente pro Länge) bezeichnet die Punktdichte einer Wiedergabe oder Bildabtastung und ist damit – neben der Farbtiefe – ein Maß für die Qualität. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Bildschirm-Auflösungen.

Sind höhere Auflösungen wünschenswert?

Ferner sind höhere Auflösungen zwar immer wünschenswert, haben aber auch ihren Preis und bringen in der Praxis manchmal Probleme mit sich, mit denen man vor dem Kauf gar nicht gerechnet hat. Letztlich ist Auflösung kein Selbstzweck. Die Kosten-Nutzen-Relation muss stimmen.