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Was ist bei einer Grundstucksteilung zu beachten?

Was ist bei einer Grundstücksteilung zu beachten?

Zum Grundstück-Teilen brauchen Sie in den meisten Bundesländern keine Genehmigung der Gemeinde. Nur das Landesrecht von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verlangt noch eine Teilungsgenehmigung, und zwar für Grundstücke, die bebaut sind oder für die eine Bebauung genehmigt ist.

Wer nimmt eine Grundstücksteilung vor?

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Grundstücksteilung stellen. In manchen Regionen muss jedoch eine Genehmigung erteilt werden. Ob Sie diese erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie das neue Grundstücksteil genutzt werden soll.

Welche Nachteile hat ein Grundstück zu teilen?

Ein Grundstück zu teilen hat einige Vor- und Nachteile. Sie sollten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ist die eine Hälfte erst einmal verkauft, gibt es keinen Weg mehr, Ansprüche an den verkauften Teil zu stellen. Die Teilung vom Grundstück kommt nicht sehr häufig vor. Wenn sie beantragt wird, gibt es meistens gute Gründe dafür.

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Was sind die Miteigentumsanteile im Grundbuch?

Die Miteigentumsanteile werden im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück bleibt als solches einheitlich als ein real ungeteiltes Grundstück erhalten. Erwerben Eheleute gemeinsam ein Grundstück, steht jedem Ehepartner ein Miteigentumsanteil zu. Da das Grundstück selbst ungeteilt bleibt, ist der Miteigentumsanteil ideell zu verstehen (§ 1008 BGB).

Was ist eine Grundstücksteilung bei einem Doppelhaus?

Die Baupartner kaufen gemeinsam das Grundstück und teilen es anschließend auf. Hier ist eine absolut exakte Vermessung allerdings die Grundvoraussetzung für einen gelungenen Bau und ein langes, harmonisches Zusammenleben. Das Verfahren der Grundstücksteilung wird bei einem Doppelhaus besonders gerne angewendet.

Wann brauchen sie eine Genehmigung für das Teilen eines Grundstücks?

Eine Genehmigung für das Teilen eines Grundstücks brauchen Sie mittlerweile nur noch in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und auch dort nur, wenn es sich um ein Baugrundstück oder ein bereits bebautes Grundstück handelt. In allen anderen Bundesländern ist eine Teilung auch ohne vorherige Genehmigung nach Landesrecht möglich.

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