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Was haben Oma und Opa für Rechte?
Das Umgangsrecht der Großeltern – Oma und Opa haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Nicht nur die Eltern, sondern auch Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Der Nachweis, dass die Besuchskontakte dem Kindeswohl dienen, muss von den Großeltern geführt werden.
Wie oft haben Großeltern das Recht ihr Enkelkind zu sehen?
Wie oft dürfen Großeltern die Enkel sehen? Gesetzlich gibt es dazu keine Vorgabe. Greifen Großeltern für ihr Umgangsrecht mit den Enkeln auf eine Klage zurück, entscheidet das Familiengericht über die Häufigkeit der Treffen.
Hat man ein Recht sein Enkelkind zu sehen?
Das Gesetz sieht vor, dass auch die Großeltern das Recht haben, ihre Enkelkinder regelmäßig zu sehen. Das Kontaktrecht der Großeltern ist allerdings schwächer als jenes der Eltern. Es kann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sonst das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde.
Was für Rechte habe ich als Oma?
Neben dem anderen Elternteil, dem ohne weiteres ein Umgangsrecht mit dem Kind zusteht, haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1685 BGB); dies allerdings nur dann, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Habe ich als Oma das Recht mein Enkelkind zu sehen?
Haben Großmutter und Großvater das Recht ihre Enkel zu sehen? Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Was tun wenn ich meine Enkel nicht sehen kann?
Können Großeltern ihr Umgangsrecht einklagen? Ja, das Umgangsrecht kann gerichtlich festgestellt werden. Großeltern haben einen Anspruch darauf, ihr Enkelkind zu sehen, wenn der Umgang dem Kindeswohl entspricht. Das muss in jedem Einzelfall gerichtlich entschieden werden.
Kann Mutter Umgang mit Oma verbieten?
Ja, das Umgangsrecht der Großeltern ist mittlerweile auch in Paragraf 1626 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) juristisch verankert.
Was hat man für Rechte als Tante?
Eine Tante hat keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit ihrer Nichte. Es bestehe in diesem Fall kein Rechtsanspruch auf ein Umgangsrecht. Nach dem Gesetz hätten andere Bezugspersonen nur dann ein Umgangsrecht, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).