Was gilt als Trennung?
Getrennt leben bedeutet, dass es keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten gibt (§ 1567 BGB). Es reicht nicht aus, dass sich das Paar nicht mehr versteht oder nicht mehr miteinander redet. Vielmehr müssen beide getrennte Wege gehen und auch nichts mehr miteinander zu tun haben wollen.
Wer geht bei Trennung?
Grundsatz: Bei einer Trennung kann kein Ehegatte den anderen zum Auszug aus der Wohnung zwingen! Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte.
Was ist dieser dauerhafte Zustand der Trennung?
Synonym zu diesem dauerhaften Zustand der Trennung kommt dann auch die Bezeichnung „dauernd getrennt lebend“ zur Sprache. Sie beschreibt im Grunde, dass die eheliche Gemeinschaft aufgelöst, die Scheidung jedoch noch nicht erfolgt ist.
Welche Ausnahmen sind von der getrennten Sammlung möglich?
Dennoch sieht die neue Gewerbeabfallverordnung Ausnahmen von der getrennten Sammlung vor. Betriebe müssen Abfälle nicht trennen, wenn die getrennte Sammlung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn: die Verschmutzung zu hoch ist.
Ist die Trennung lebend oder nicht geschieden?
Getrennt lebend, aber nicht geschieden: Die räumliche Trennung allein genügt nicht. Beide Ehegatten schlafen nicht mehr im gemeinsamen Ehebett. Sie führen grundsätzlich getrennte Haushalte. Schon das gemeinsame Kochen oder Wäschewaschen kann gegen die Trennung sprechen.
Was sollten die Eltern beachten bei der Trennung?
Ältere Kinder sollten ein Mitspracherecht bekommen und sich in die Absprachen einbringen und Wünsche äußern können. Für kleinere Kinder sollten Eltern die Absprachen treffen, um sie nicht zu überfordern. Oft verändern sich Kinder nach einer Trennung erstmal. Das sollten die Eltern berücksichtigen.