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Was gehort in einen Partnerschaftsvertrag?

Was gehört in einen Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag regelt Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten von unverheirateten Paaren. Er setzt sich u. a. mit den Bereichen Lebenshaltung, Unterhalt, Wohnrecht, Immobilie und Vollmachten auseinander.

Was bedeutet ein Partnerschaftsvertrag?

Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie Ihre Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auf eine sichere Grundlage stellen, auch wenn Sie nicht heiraten möchten. Dann kann ein Partnerschaftsvertrag für den Fall der Trennung vorsorgen. Auch ohne Ehe gibt es bei einer Trennung einiges zu beachten.

Wie funktioniert eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (natürliche Personen) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe legt fest, wer zu den freiberuflichen Tätigen gehört.

Was passiert mit einem Partnerschaftsvertrag?

Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie sich absichern. Sie treffen Vorsorge dafür, dass etwas passiert, von dem Sie erwarten, dass es nie passieren wird. In einem Partnerschaftsvertrag regeln Sie auf privatrechtlicher Grundlage im Hinblick auf Ihre individuellen Verhältnisse, was passiert, wenn Ihre Beziehung ein Ende findet.

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Ist der Partnerschaftsvertrag klar geregelt?

Durch den Partnerschaftsvertrag sind schon mal die Besitzverhältnisse klar geregelt und einer Vielzahl an Problemen erfolgreich vorgebeugt. Trotzdem gibt es auch darüber hinaus einige Dinge, die unverheiratete Paare bedenken sollten, ehe sie einen Vertrag für eine Immobilien- oder Baufinanzierung abschließen.

Wie könnt ihr in einem Partnerschaftsvertrag festhalten?

In einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr festhalten, wer von euch beiden nach der Trennung in der zusammen angemieteten Wohnung bleibt. Seid ihr beide Hauptmieter, kann der Vermieter keine Einwände gegen eine solche Vereinbarung erheben.

Ist der Partnerschaftsvertrag nichts anderes als ein Ehevertrag?

Im Prinzip ist der Partnerschaftsvertrag nichts anderes als ein Ehevertrag. Sie schaffen damit die Grundlage, vernünftig und möglichst ohne Streit auseinanderzugehen, falls es zur Trennung kommt. Warum kann die Trennung bei Paaren ohne Trauschein problematisch sein?