Was für Rechte habe ich als Vater?
In jedem Fall hat der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Die Vaterschaft kann durch eine Vaterschaftsanerkennung sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erlangt werden. Ebenso haben Väter in aller Regel zusammen mit der Mutter Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht.
Was für Rechte hat der Vater der kein Sorgerecht hat?
Gemäß § 1684 BGB hat jeder Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Dieses Recht ist völlig unabhängig von der Frage, wer das elterliche Sorgerecht innehat. Vater und eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ist nicht erfolgt, besteht dieses Recht genauso wie bei geschiedenen Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht.
Was steht einem Vater und seinem Kind zu?
Umgangsrecht steht einem Vater und seinem Kind auch dann zu, wenn er das gemeinsame Sorgerecht an die Mutter abgetreten hat. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten und dafür ein großzügiges Umgangsrecht auszuhandeln.
Wie kann die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Kind fördern?
Die Mutter muss den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht nur zulassen, sondern rein rechtlich auch fördern. Ganz gleich ob gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht: Das Umgangsrecht für einen Vater mit seinem Kind/seinen Kindern bleibt bestehen.
Kann man den Vater oder die Mutter zum regelmäßigen Umgang zwingen?
Kann man den Vater oder die Mutter zum regelmäßigen Umgang zwingen? Ja. Umgang ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber im Einzelfall wird alles komplizierter. Wie so oft. Umgang, also der Besuch der Eltern mit dem Kind, ist ein der häufigsten und mit am stärksten umkämpften Streitigkeiten vor dem Familiengericht.
Was kann eine Suchterkrankung des Vaters sein?
Eine Suchterkrankung des Vaters oder Neigung zu körperlicher Gewalt gegenüber dem eigenen Kind können solche Gründe sein. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet und erklärt überzeugend, keinen Kontakt zum Vater haben zu wollen, kann auch dies ein Grund sein, dem Vater den Kontakt zum Kind zu verwehren.