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Was fallt alles in den Nachlass?

Was fällt alles in den Nachlass?

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlass eines Erblassers sein.

Was muss alles ins Nachlassverzeichnis?

Das Vermögen des Erblassers (Aktiva) wird in einem Nachlassverzeichnis detailliert aufgelistet, also alle Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Wertsachen und sonstige Gegenstände und Forderungen.

Was gehört zum Nachlass des Verstorbenen?

Der Nachlass umfasst alle vererblichen Güter und Rechtspositionen, deren Inhaber der Erblasser war. Dies ist zunächst sämtliches Eigentum des Erblassers, jedoch auch alle vertraglichen Ansprüche, die er zu Lebzeiten innehatte. Alle positiven Vermögenswerte des Nachlasses nennt man auch Aktiva.

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Wie detailliert muss ein Nachlassverzeichnis sein?

In ein Nachlassverzeichnis gehören alle vorhandenen Nachlassgegenstände und -verbindlichkeiten. So ist nicht nur das Vermögen des Erblassers aufzulisten (z. B. Grundstücke, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Wertsachen, sonstige Gegenstände), sondern auch dessen Schulden und die Beerdigungskosten.

Wie soll ein Nachlassverzeichnis aussehen?

Grundsätzlich muss ein Nachlassverzeichnis schriftlich erstellt werden und die Unterschrift des Verfassers tragen. Angaben zum Erblasser, also der vollständige Name, letzte Wohnsitz, Geburts- und Todestag sowie Güterstand bei Verheirateten, sind anzuführen.

Wie wird der Wert der Erbmasse ermittelt?

Wer ermittelt die Erbmasse? Normalerweise ermitteln der Erbe oder eben die Erbengemeinschaft den Umfang einer Erbmasse. Hierbei beantragen diese nach der Testamentseröffnung einen Erbschein, durch den sie auch Zugriff auf die Bankkonten des Erblassers erhalten.

Welche Kosten kann man vom Erbe abziehen?

Für den Nachlasswert ist zwar das Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalls entscheidend, jedoch wird der Wert im Laufe der Nachlassregelung aktualisiert – z. B. werden Kosten für einen Nachlassverwalter oder mögliche Gerichtskosten für die Regelung der Erbangelegenheiten noch abgezogen.

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Was kann beim Pflichtteil abgezogen werden?

Als Nachlassverbindlichkeiten können im Rahmen der Pflichtteilsberechnung Erblasserschulden (also Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod einging) sowie Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstehen) abgezogen werden.

Was ist ein Nachlass?

Als Nachlass werden alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer/eines Verstorbenen bezeichnet. Den Nachlass erhalten die Erben. Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu.

Ist der Nachlass der Verstorbene zu Lebzeiten angefertigt?

Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu. Mit Hilfe eines Testaments kann man Einfluss darauf nehmen und den Nachlass beispielsweise einer gemeinnützigen Stiftung oder einer einzelnen Person, die nicht der Familie angehört, vererben.

Wie erhalten die Erben den Nachlass?

Den Nachlass erhalten die Erben. Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu.

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Was sind die Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft?

Auch das Gesetz kennt beide Begriffe. In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB ist meist von der Erbschaft die Rede, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht, vom Nachlass eher, wenn das auf die Erben übergegangene Vermögen gemeint ist. Von praktischer Relevanz sind etwaige begriffliche Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft nicht.