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Was darf man vor der Baugenehmigung machen?

Was darf man vor der Baugenehmigung machen?

Der sicherste Weg für einen vorzeitigen Beginn ist also das Beantragen einer Teilbaugenehmigung. Abgesehen von den Bußgeldern wird beim Ausheben ohne Genehmigung auch ein sofortiger Baggerstop vom Bauamt verhängt. Das kann in einzelnen Fällen sogar noch schwerer wiegen, wenn man Arbeiten abbrechen lassen muss.

Was darf man genehmigungsfrei bauen?

Genehmigungsfreie Vorhaben

  • Geräteschuppen bis 30 qm.
  • Terrassenüberdachungen bis 3 m Tiefe.
  • Mauern und Zäune bis 2 m Höhe (bzw. bis 1 m an öffentlichen Verkehrsflächen)
  • Schwimmbecken bis 100 qbm Fassungsvermögen.
  • der Austausch von Türen und Fenstern.
  • Heizungs-, Lüftungs- und Abwasseranlagen (§ 66 BauO NRW)

Sind Erdarbeiten genehmigungspflichtig?

Beginnen könnt ihr als Bauherren mit den Erdarbeiten, sobald die Baugenehmigung auf Basis eines Baugrundgutachtens rechtskräftig geworden ist. Das bedeutet im Klartext: Erst wenn es von der zuständigen Behörde grünes Licht gibt, kann es mit den Erdarbeiten losgehen.

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Ist ein Bauvorhaben geplant und ausgeführt?

Soll ein Bauvorhaben geplant und ausgeführt werden, so betrifft das nicht nur den Bauherren, sondern in vielen Fällen auch dessen Nachbarn. Die Bandbreite der möglichen Störfaktoren für den Nachbarn ist groß: Schmutz und Lärm durch Bauarbeiten sowie zu geringe Abstände und schlechte Aussichten nach Ende der Arbeiten werden oft befürchtet.

Ist der Nachbar bei einem Bauvorhaben belanglos?

Des Weiteren gilt, dass der Nachbar bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zwar beteiligt werden muss; dessen Zustimmung ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Wie er sich letztlich entscheidet, ist für die Baugenehmigung im Grunde belanglos.

Welche Rechte und Pflichten haben die Nachbarn?

Der Käufer eines Nachbargrundstücks muss sich bei den Änderungen am erworbenen Grundstück an eine Fülle von öffentlich-rechtlichen und nachbarrechtlichen Vorschriften halten. Die Rechte und Pflichten von Nachbarn sind nicht abschließend in einem einzigen Gesetz geregelt.

Wie kann die Behörde die Beteiligung der Nachbarn machen?

– die Behörde kann die „Beteiligung“ der Nachbarn zur Bedingung machen, nicht aber dessen „Zustimmung durch Unterschrift“. Ihr müsst den Nachbarn also fragen, dann (egal ob er unterschreibt oder nicht) das entsprechende Kreuz im Bauantrag machen.

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