Menü Schließen

Was darf man posten und was nicht?

Was darf man posten und was nicht?

Was darf man remixen, posten und in eigene Plattformen einbinden? Grundsätzlich ist so ziemlich alles, was im Internet veröffentlicht wird, urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfer der Texte, Fotos, Videos und Audiodateien haben ein Recht darauf, namentlich genannt zu werden.

Ist Fotografieren von Mitschülern legal?

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Welche Bilder darf ich für die Schule verwenden?

Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden. Nächste Frage: Ich möchte meine Arbeitsblätter durch Bilder aus dem Internet ein wenig freundlicher gestalten.

Wie sind die rechtlichen Regelungen mit Fotos und Tonaufnahmen die in der Schule gemacht werden?

Im Gegenteil: in den Vorschriften zur Datenverarbeitung durch Schulen (VO-DV-I, Anlage 1, Ziffer 1.13) ist ausdrücklich bestimmt, dass Fotos durch die Schule nur mit Einwilligung verarbeitet werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nur mit Einwilligung ablichten dürfen.

LESEN SIE AUCH:   Warum gibt es keinen Nebel mehr?

Wie können die Eltern die Bilder und Fotos ihrer Kinder verwenden?

So können die Eltern den Einrichtungen bspw. erlauben, die Bilder und Fotos ihrer Kinder für interne Zwecke zu verwenden, aber gleichzeitig einen Riegel davor schieben, wenn es um die Weitergabe der Fotos an Dritte geht. Ebenso können Eltern den Einrichtungen untersagen, die Bilder im Internet zu veröffentlichen,…

Wann landete der Streit um die unerlaubte Benutzung eines Bildes?

Anfang März landete der Streit um die unerlaubte Benutzung eines Bildes in einem Referat einer Schülerin aus Waltrop vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Schule veröffentlichte das gelungene Referat der Schülerin auf der Schulhomepage. Das Problem dabei: im Referat war unerlaubt das Bild eines Berufsfotografen zu sehen.

Welche Gefahren bestehen bei der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet?

Es bestehen einige Gefahren bei der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet. Besser ist es, Sie verzichten komplett darauf oder berücksichtigen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem gibt es neben sozialen Netzwerken auch noch das gute alte Familienfotoalbum.

LESEN SIE AUCH:   Welche Verletzungen konnen Frakturen auftreten?

Wie sollte ich die Einwilligung in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen?

Kitas, Schulen und alle öffentlichen wie auch privaten Einrichtungen sollten frühzeitig die Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen. Damit sowohl die Eltern als auch die Einrichtungen wissen, was mit den Bildern geschehen soll ist es ratsam, die Einwilligung in Form einer schriftlichen Erklärung festzuhalten.