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Was darf die Polizei nicht bei einer Verkehrskontrolle?

Was darf die Polizei nicht bei einer Verkehrskontrolle?

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Polizisten den Zustand des Fahrzeugs überprüfen (Reifen, Beleuchtung, HU-Plakette etc.). Polizisten dürfen jedoch nicht das Auto durchsuchen. Der Bitte, den Kofferraum zu öffnen, müssen Sie also nicht zwangsweise Folge leisten.

Kann mich die Polizei ohne Grund anhalten?

Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten? Die Polizei hat die Befugnis, Autofahrer ohne Grund und jederzeit anzuhalten. Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 36 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Sie sollten bei der Fahrt also aufmerksam sein und reagieren, wenn Sie von der Polizei herausgewunken werden.

Kann die Polizei die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Fahrzeuges mitteilen?

Die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Fahrzeuges im Rahmen eines Strafverfahrens, hat die Polizei unverzüglich der Staatsanwaltschaft mit dem Vermerk „Fristsache“ mitzuteilen.

Was ist das richtige Verhalten bei Anweisungen durch die Polizei?

Das richtige Verhalten bei Anweisungen durch die Polizei „Bitte folgen“ – Die Polizei äußert keinen frommen Wunsc,h sondern eine verpflichtende Anweisung. Schert ein Polizeiauto zum Beispiel auf der Autobahn vor Ihnen ein und betätigt die Anzeige „Polizei!

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Wie dürfen die Polizisten das Auto überprüfen?

Die Polizei darf das Auto außerdem auf seine Verkehrssicherheit überprüfen. Dabei geht es unter anderem um die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung, aber die Beamten dürfen auch das Reifenprofil, die Bremsen oder die Beleuchtung überprüfen. Zusätzlich dürfen die Polizisten kontrollieren, ob in dem Wagen eine Warnweste,

Kann die Polizei das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr sicherstellen?

Sind diese Personen hierzu jedoch nicht in der Lage (etwa wegen einer Unfallverletzung) oder weigern sie sich, einer entsprechenden Aufforderung der Polizei unverzüglich nachzukommen, so kann die Polizei das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr (z. B. Verkehrsgefährdung, Eigentumsschutz) sicherstellen