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Was darf der neue Vermieter wissen?

Was darf der neue Vermieter wissen?

In der Regeln sind schon im Rahmen der Bewerbung der Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand anzugeben. Nach erfolgreicher Bewerbung sind zum Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise von den letzten 3 Monaten, Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Personalausweiskopie sowie Selbstauskunft mitzubringen.

Kann ein Vermieter einfach eine Schufa-Auskunft einholen?

Ist der Vermieter (in der Regel große Immobiliengesellschaften) selbst Mitglied der Schufa, darf er mit der Einwilligung des Mietinteressenten eine Bonitäts-Auskunft einholen. Ist der Vermieter nicht Mitglied der Schufa, kann er nicht, auch nicht mit Einwilligung des Mieters, unmittelbar auf die Schufa-Daten zugreifen.

Welche Unterlagen kann der Vermieter verlangen?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind

  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.
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Was darf der Vermieter den Arbeitgeber fragen?

Danach dürfen Vermieter fragen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf und Arbeitgeber. Schweizer oder Ausländer – bei Ausländern zudem die Art der Aufenthaltsbewilligung und wann diese abläuft.

Was hat der Vermieter für eine berechtigte Wohnung zu tun?

Der Vermieter hat das Recht, ein Protokoll anzufertigen. Dies kann er schriftlich oder auch mittels Diktiergerät tun. Bei einer berechtigten Wohnungsbegehung ist neben dem Vermieter auch den Personen Zutritt zu gewähren, die der Vermieter als Kaufinteressenten mitbringt.

Kann der Vermieter einen Besichtigungstermin vereinbaren?

Kommt es zu einem Besichtigungstermin, darf sich der Vermieter natürlich nicht wie die sprichwörtliche Axt im Walde in der Mietwohnung aufführen. Stattdessen sind die Gepflogenheiten des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht liegt beim Mieter, dies hat auch der Vermieter zu akzeptieren und zu respektieren.

Wie ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache zu überlassen?

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

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Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu besichtigen?

I. Der Vermieter hat grds. ein Recht, die Wohnung zu besichtigen Jeder Vermieter ist gem. § 535 Abs.1 S.1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren, und zwar durch Überlassung des ausschließlichen Besitzes.