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Was bringt der Mieter mit seinem Verschwinden zum Ausdruck?
Zum einen bringt der Mieter mit seinem Verschwinden zumindest dann, wenn er seine Sachen in der Wohnung belässt, nicht zwangsläufig zum Ausdruck, dass er die Wohnung nicht mehr als sein Zuhause ansieht und das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte.
Wie kann der Vermieter die Gegenstände zurücktransportieren und Einlagern?
Muss der Vermieter die vom Mieter zurückgelassenen Gegenständeabtransportieren und einlagern, kann er von dem Mieter die notwendigen Transport- und Lagerkosten ersetzt verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter die Gegenstände nach Ablauf einer angemessenen Frist hinterlegt oder versteigert hat.
Kann der Vermieter zurückgelassene Gegenstände nicht einfach entsorgen?
Der Vermieter darf zurückgelassene Gegenstände nicht einfach entsorgen III. Der Vermieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er seine Obhuts- und Aufbewahrungspflicht verletzt IV. Der Vermieter kann von dem Mieter Transport- und Lagerkosten ersetzt verlangen
Warum lässt der Vermieter Gegenstände in der Wohnung zurück?
Nicht selten lässt der Mieter sogar Gegenstände in der Wohnung zurück. Der Vermieter hat in einer solchen Situation das nachvollziehbare Bedürfnis, die Wohnung so schnell wie möglich in Besitz zu nehmen, zu räumen und an einen neuen Mieter zu vermieten.
Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Mietminderung immer dann gerechtfertigt ist, wenn ein Rechts- oder Sachmangel besteht, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung im erheblichen Maße einschränkt. Für die Zeit, bis dieser durch den Vermieter behoben wird, kann der Mieter die Miete kürzen.
Was ist bei einer Mietreduktion zu berücksichtigen?
Zudem ist bei einer Mietreduktion zu berücksichtigen, in welchen Verantwortungsbereich der Mangel einzuordnen ist. Ist dieser vom Mieter selbst verschuldet, kann die Miete nicht gemindert werden. Dass sich der Mieter in der eigenen Wohnung oder im Haus insgesamt sicher fühlt, ist unbestreitbar Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.