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Was braucht ein Vertrag um gultig zu sein?

Was braucht ein Vertrag um gültig zu sein?

Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen.

Kann man mehrere Unterschriften haben?

Wenn der Notar zuschaut, sind auch drei Kreuze erlaubt Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt, kann man mit jedem beliebigen Zeichen unterschreiben. Denn Zweifel an der Identität des Unterzeichnenden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Sind im Internet abgeschlossene Verträge verbindlich?

Ein Vertrag ist also auch dann gültig, wenn er mündlich, elektronisch oder sogar konkludent abgeschlossen wird. Sie kommen formlos zustande und sind stets ohne Unterschrift gültig.

Ist die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen?

Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen

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Ist eine Urkunde rechtsgültig?

Damit ein Vertrag oder eine Urkunde, zum Beispiel beim Notar, rechtsgültig ist, muss die Unterschrift jedoch formalen Kriterien entsprechen. Tut sie dies nicht, ist sie unwirksam und der Vertrag kann ungültig sein. Bettina Selzer von der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare ist seit 2011 zum Notar in Frankfurt am Main berufen.

Was sind die formalen Vorgaben für eine rechtsgültige Unterschrift?

Übrigens sind die formalen Vorgaben für eine rechtsgültige Unterschrift nicht nur beim Notar, sondern bei jeglicher Vertragsunterschrift von Belang. Ob Sie beim Notar eine Urkunde oder im privaten Rechtsverkehr Ihren Mietvertrag beim Vermieter unterschreiben, hier gibt es diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied.

Kann man nur mit einem Doppelnamen unterschreiben?

Die Tatsache, dass viele Personen nur mit einem Namen unterschreiben, obwohl sie einen Doppelnamen haben, ist nun also rechtlich berücksichtigt. „Wenn Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie sich angewöhnen, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen“, rät die Notarin.

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