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Was braucht der Vermieter alles?

Was braucht der Vermieter alles?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind

  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.

Was braucht man alles für den Vermieter?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:

  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • SCHUFA-Auskunft.
  • ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Kopie des Personalausweises.

Kann der Vermieter die neue Adresse des bisherigen Mieters ermitteln?

Der Vermieter kann versuchen die neue Adresse des bisherigen Mieters zu ermitteln. Der Vermieter kann, wenn der bisherige Mieter in der gleichen Stadt wohnt, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Ist der ausgezogene Mieter unter einer neuen Anschrift gemeldet, dann bekommt der Vermieter die neue Adresse,…

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Wie begegnen sich Vermieter und Mieter bei der Besichtigung der Wohnung?

Wenn überhaupt, begegnen sich Mieter und Vermieter oft nur bei der Besichtigung der Wohnung, wenn noch gar nicht feststeht, ob es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt. Die Entscheidung, ob der Mieter den Zuschlag erhält bzw. ob er die Wohnung anmieten möchte, fällt in der Regel erst später und wird dem Mieter bzw.

Kann der Vermieter eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen?

Der Vermieter kann, wenn der bisherige Mieter in der gleichen Stadt wohnt, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Ist der ausgezogene Mieter unter einer neuen Anschrift gemeldet, dann bekommt der Vermieter die neue Adresse, Post kann an die neue Anschrift zugestellt werden.

Wie besteht ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter?

Zwischen Mieter und Vermieter besteht ein Mietvertragsverhältnis. Für den Mieter ist der externe Fachmann allerdings Dritter im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DSGVO. Wenn der Vermieter an diesen Dritten die Rufnummer oder E-Mail-Adresse des Mieters weitergibt, dann stellt dies eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

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