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Was beim Autokauf mitbringen?

Was beim Autokauf mitbringen?

Name, Anschrift, Telefonnummer, Personal- oder Reisepass-Nummer von Käufer und Verkäufer.

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief.
  • Zubehör und Zusatzausstattungen.
  • Kaufpreis.
  • Unterschriften.
  • Was muss ich beachten wenn ich ein abgemeldetes Auto kaufe?

    Ist der Gebrauchtwagen – wie in den meisten Fällen – vom Verkäufer bereits abgemeldet worden, kann der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder das Fahrzeug von einer Spedition an seinen Wohnort transportieren lassen.

    Wie kann man abgemeldetes Auto zu holen?

    Um ein abgemeldetes Auto zu überführen, hast du drei Möglichkeiten:

    1. Selbstabholung mit dem Anhänger. Du musst einen gültigen Anhängerführerschein der Klasse B96 und einen Anhänger für den Transport von Fahrzeugen besitzen.
    2. Selbstabholung mit dem Überführungskennzeichen.
    3. Spediteur beauftragen.

    Was ist eine Kaution?

    Die Kaution dient in erster Linie dazu, Vermieter im Falle von Schäden, die durch Mieter verursacht wurden, und gegen Außenstände abzusichern. Sie ist eine sogenannte Mietsicherheit.

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    Was sollten sie beachten beim Autokauf beim Händler?

    Tipps für den Autokauf beim Händler. Auf folgende Dinge sollten Sie achten, wenn Sie ein Kfz beim Händler kaufen: Überprüfen Sie im Vorhinein Ihre Finanzen und legen Sie ein Budget fest. Vor allem bei Gebrauchtwagen sind die gründliche Begutachtung und eine ausreichend lange Probefahrt von großer Bedeutung.

    Wie kann eine Kaution einbehalten werden?

    Laut Mietrecht kann die Kaution unter Umständen einbehalten werden. Beim Abschluss eines Mietvertrages ist die Zahlung einer Kaution in der Regel üblich. Dass die Höhe nicht unbegrenzt festlegbar ist und dass Vermieter das Geld zinsbringend anlegen müssen, wissen die meisten Mieter.

    Welche Hinweise gibt es zum Gebrauchtwagenkauf?

    Wertvolle Hinweise zum Gebrauchtwagenkauf finden sich auch im jährlichen TÜV-Report. Sichern Sie Ihren Gebrauchtwagen ab! Wenn Sie einen neuen Gebrauchtwagen gekauft haben und ihn anmelden wollen, denken Sie unbedingt an die Kfz-Haftpflichtversicherung – denn die ist gesetzlich Pflicht.